2. Hauptstück
Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien Betroffene Tätigkeitsbereiche
§ 11.
Betroffene Tätigkeitsbereiche gemäß § 23 StrSchG 2020 sind die in Anlage 3 genannten industriellen oder gewerblichen Bereiche und Industriezweige.
Zuletzt aktualisiert am
04.08.2020
Gesetzesnummer
20011249
Dokumentnummer
NOR40225413
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