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Anlage 19 AllgStrSchV 2020

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2020

Anlage 19

Zu den §§ 92 Abs. 5, 94 Abs. 1, 97 Abs. 2 und 102 Abs. 1 Z 2

Angaben zur Dosisermittlung und zu den ärztlichen Untersuchungen

A. Angaben zur überwachten bzw. untersuchten Person sowie zur die Dosisermittlung beauftragenden Person

Zur überwachten bzw. untersuchten Person:

  1. Name, Vorname, frühere Namen, Titel
  2. Sozialversicherungsnummer (falls eine solche nicht vorliegt: Geburtsort und -datum)
  3. Geschlecht, Staatsangehörigkeit
  4. Beschäftigungsverhältnis, Unfallversicherungsträger
  5. Kategorie A / B / keine
  6. Angaben zur Expositionssituation gemäß nachstehender Tabelle

Nuklearmaterial und radioaktiver Abfall

Kernmaterial

Kernanlagen

Dekommissionierung

Entsorgungsanlagen

Transport im Bereich von Kernanlagen

Nuklearmaterial – Sonstiges

Industrie

Industrielle Radiografie – stationär

Industrielle Radiografie – mobil

Röntgenfluoreszenz

Industrielle Sonden

Transport von radioaktivem Material

Radionuklidherstellung

Industrielle Bestrahlung

Elektronenstrahlschweißen

Sonstige industrielle Tätigkeiten

Militär

Militärischer Bereich

Medizin

Röntgendiagnostik

Interventionelle Radiologie

Strahlentherapie

Zahnröntgen

Nuklearmedizin

Veterinärmedizin

Sonstige medizinische Tätigkeiten

Natürliche Strahlung

Luft- und Raumfahrt

Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien

Arbeitsplätze in Radonschutzgebieten

Sonstige Arbeitsplätze mit Radonexpositionen

Forschung und Ausbildung

Medizinische und pharmazeutische Forschung

Nukleare Forschung

Sonstige Forschungszweige und Ausbildung

Sonstige

Notfallexpositionen

Sonstige hier nicht aufgeführte Expositionen bzw. Tätigkeiten

  

Zur die Dosisermittlung beauftragenden Person:

  1. Name und Adresse

B. Angaben zur ärztlichen Untersuchung

  1. gesundheitliche Beurteilung, Datum der Untersuchung
  2. Art der Untersuchung (Eignungs-, Kontroll- oder Sofortuntersuchung)

C. Angaben zur Inkorporationsüberwachung

  1. Art der Tätigkeit, verwendete Radionuklide, physikalische und chemische Eigenschaften
  2. gegebenenfalls Datum, Ergebnis und Dosismessstelle vorangegangener Inkorporationsüberwachungen

D. Angaben zur Dosisermittlung

  1. durchführende Dosismessstelle
  2. ermittelte Dosis, Ermittlungszeitraum, Datum der Ermittlung
  3. im Fall einer Inkorporationsüberwachung: Messverfahren, festgestellte Radionuklide, Aktivitäten

Schlagworte

Geburtsdatum, Luftfahrt, Eignungsuntersuchung, Kontrolluntersuchung, Kontrolluntersuchung

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2020

Gesetzesnummer

20011249

Dokumentnummer

NOR40225549

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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