Anlage 19
Zu den §§ 92 Abs. 5, 94 Abs. 1, 97 Abs. 2 und 102 Abs. 1 Z 2
Angaben zur Dosisermittlung und zu den ärztlichen Untersuchungen
A. Angaben zur überwachten bzw. untersuchten Person sowie zur die Dosisermittlung beauftragenden Person
Zur überwachten bzw. untersuchten Person:
- – Name, Vorname, frühere Namen, Titel
- – Sozialversicherungsnummer (falls eine solche nicht vorliegt: Geburtsort und -datum)
- – Geschlecht, Staatsangehörigkeit
- – Beschäftigungsverhältnis, Unfallversicherungsträger
- – Kategorie A / B / keine
- – Angaben zur Expositionssituation gemäß nachstehender Tabelle
Nuklearmaterial und radioaktiver Abfall Kernmaterial Kernanlagen Dekommissionierung Entsorgungsanlagen Transport im Bereich von Kernanlagen Nuklearmaterial – Sonstiges | Industrie Industrielle Radiografie – stationär Industrielle Radiografie – mobil Röntgenfluoreszenz Industrielle Sonden Transport von radioaktivem Material Radionuklidherstellung Industrielle Bestrahlung Elektronenstrahlschweißen Sonstige industrielle Tätigkeiten |
Militär Militärischer Bereich | |
Medizin Röntgendiagnostik Interventionelle Radiologie Strahlentherapie Zahnröntgen Nuklearmedizin Veterinärmedizin Sonstige medizinische Tätigkeiten | Natürliche Strahlung Luft- und Raumfahrt Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien Arbeitsplätze in Radonschutzgebieten Sonstige Arbeitsplätze mit Radonexpositionen |
Forschung und Ausbildung Medizinische und pharmazeutische Forschung Nukleare Forschung Sonstige Forschungszweige und Ausbildung | Sonstige Notfallexpositionen Sonstige hier nicht aufgeführte Expositionen bzw. Tätigkeiten |
Zur die Dosisermittlung beauftragenden Person:
- – Name und Adresse
B. Angaben zur ärztlichen Untersuchung
- – gesundheitliche Beurteilung, Datum der Untersuchung
- – Art der Untersuchung (Eignungs-, Kontroll- oder Sofortuntersuchung)
C. Angaben zur Inkorporationsüberwachung
- – Art der Tätigkeit, verwendete Radionuklide, physikalische und chemische Eigenschaften
- – gegebenenfalls Datum, Ergebnis und Dosismessstelle vorangegangener Inkorporationsüberwachungen
D. Angaben zur Dosisermittlung
- – durchführende Dosismessstelle
- – ermittelte Dosis, Ermittlungszeitraum, Datum der Ermittlung
- – im Fall einer Inkorporationsüberwachung: Messverfahren, festgestellte Radionuklide, Aktivitäten
Schlagworte
Geburtsdatum, Luftfahrt, Eignungsuntersuchung, Kontrolluntersuchung, Kontrolluntersuchung
Zuletzt aktualisiert am
04.08.2020
Gesetzesnummer
20011249
Dokumentnummer
NOR40225549
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