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Anlage 4 Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.8.2020

Anlage 4

ANHANG IV

LISTE DER ANDEREN STAATEN NACH ARTIKEL 3 UND 4 SOWIE ANHANG I DIESES ABKOMMENS

  1. 1. Republik Island (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum)
  2. 2. Fürstentum Liechtenstein (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum)
  3. 3. Königreich Norwegen (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum)
  4. 4. Schweizerische Eidgenossenschaft (gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft).

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2020

Gesetzesnummer

20011229

Dokumentnummer

NOR40224880

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