Rechtsnormen
Verordnungen
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 6 Befristete Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2020
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
01.1.2020 bis 31.12.2020 (BGBl. II Nr. 407/2019)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.