§ 0
Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020
Kurztitel
Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020
Kundmachungsorgan
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
23.10.2019
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Langtitel
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020 erlassen wird
StF: BGBl. I Nr. 95/2019 (NR: GP XXVI AB 689 S. 88 . BR: 10236 AB 10248 S. 897.)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Zuletzt aktualisiert am
23.10.2019
Gesetzesnummer
20010782
Dokumentnummer
NOR40218684
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