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Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.10.2019

§ 0

Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020

Kurztitel

Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 95/2019

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

23.10.2019

Index

31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds

Langtitel

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020 erlassen wird

StF: BGBl. I Nr. 95/2019 (NR: GP XXVI AB 689 S. 88 . BR: 10236 AB 10248 S. 897.)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2019

Gesetzesnummer

20010782

Dokumentnummer

NOR40218684

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