§ 1.
Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit dem Betrieb und der Weiterentwicklung jener IT-Verfahren betraut, die bisher von der Bundesrechenzentrum GmbH betrieben und weiterentwickelt wurden und zum Bundesministerium für Finanzen gehört haben und durch die Änderung des Bundesministeriengesetz 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idF BGBl. I Nr. 164/2017, nunmehr zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramts gehören. Das sind insbesondere IKT-Lösungen und IT-Verfahren für das Personalmanagement des Bundes (im Sinne und im Umfang § 44a BHG 2013), Smart-Data Anwendungen und Basiskomponenten, sowie die zum Betrieb genutzten Portal-, Cloud- und IKT-Lösungen.
Schlagworte
Portal-Lösung, Cloud-Lösung
Zuletzt aktualisiert am
15.10.2019
Gesetzesnummer
20010774
Dokumentnummer
NOR40218363
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