Evaluierung
§ 11.
Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Backtechnologie ist mit wissenschaftlicher Begleitung zu evaluieren. Der Bundes-Berufsausbildungsbeirat hat bis zum 31. Dezember 2024 ein Gutachten (Befund, Motivenbericht und Schlussfolgerungen) über die Überführung des Lehrberufes Backtechnologie in die Regelausbildung an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu erstatten.
Zuletzt aktualisiert am
08.07.2019
Gesetzesnummer
20010698
Dokumentnummer
NOR40215624
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