ARTIKEL 24
INKRAFTTRETEN
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Monat, in dem die beiden Vertragsparteien einander durch diplomatischen Notenwechsel darüber informiert haben, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen gemäß ihrer jeweiligen gesetzlichen Verfahren für das Inkrafttreten erfüllt sind, in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die von den jeweiligen Regierungen dazu gehörig ermächtigten unterfertigten Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen in zweifacher Ausfertigung in Pretoria am 14. Dezember 2015 in deutscher und englischer Sprache, wobei alle Texte gleichermaßen authentisch sind. Bei unterschiedlicher Auslegung von Bestimmungen dieses Abkommens ist der englische Wortlaut maßgebend.
Zuletzt aktualisiert am
26.03.2019
Gesetzesnummer
20010610
Dokumentnummer
NOR40213688
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