Rechtsnormen
Verordnungen
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 1 ErgZV 2019
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
01.1.2019 bis 31.12.2019 (BGBl. II Nr. 367/2018)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.