vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 LPV 2018

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2019

Anwendungsbereich

§ 1.

Diese Verordnung legt die Kriterien für die Verpflichtung von Verteilernetzbetreibern zur Erstellung und Zuordnung von standardisierten Lastprofilen sowie den Einbau von Lastprofilzählern fest und regelt die Form der Erstellung und die Anpassung von standardisierten Lastprofilen.

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2018

Gesetzesnummer

20010506

Dokumentnummer

NOR40210165

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)