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Artikel 1 Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Kundmachung durch Auflage

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.12.2012

Artikel 1

Die Anpassungen des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. III Nr. 178/2012), sind hinsichtlich der authentischen Textfassungen in arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, dass diese im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2019

Gesetzesnummer

20010476

Dokumentnummer

NOR40209889

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