Artikel 1
Die Anpassungen des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. III Nr. 178/2012), sind hinsichtlich der authentischen Textfassungen in arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, dass diese im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.
Zuletzt aktualisiert am
26.11.2019
Gesetzesnummer
20010476
Dokumentnummer
NOR40209889
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