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§ 4 STS-VVG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2019

Zulassung Dritter

§ 4.

Anträge zur Erteilung einer Konzession gemäß Art. 28 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/2402 sind bei der FMA zu stellen. Die Konzession ist bei sonstiger Nichtigkeit von der FMA schriftlich zu erteilen; sie kann mit geeigneten Bedingungen und Auflagen versehen und im Umfang beschränkt werden.

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2018

Gesetzesnummer

20010427

Dokumentnummer

NOR40209504

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