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§ 14 GenSpaltG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2019

Beilagen zur Anmeldung

§ 14.

Der Anmeldung sind in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift beizufügen:

  1. 1. die Niederschrift des Spaltungsbeschlusses samt Spaltungsplan;
  2. 2. den Spaltungsbericht des Vorstands (§ 4) und das Gutachten des Revisors (§ 5);
  3. 3. die nach den Gründungsvorschriften für die Eintragung der neuen Genossenschaft erforderlichen weiteren Urkunden;
  4. 4. die Genehmigung, falls die Spaltung einer behördlichen Genehmigung bedarf;
  5. 5. der Nachweis der Veröffentlichung der beabsichtigten Spaltung gemäß § 7 Abs. 1.

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2018

Gesetzesnummer

20010364

Dokumentnummer

NOR40208741

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