Beilagen zur Anmeldung
§ 14.
Der Anmeldung sind in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift beizufügen:
- 1. die Niederschrift des Spaltungsbeschlusses samt Spaltungsplan;
- 2. den Spaltungsbericht des Vorstands (§ 4) und das Gutachten des Revisors (§ 5);
- 3. die nach den Gründungsvorschriften für die Eintragung der neuen Genossenschaft erforderlichen weiteren Urkunden;
- 4. die Genehmigung, falls die Spaltung einer behördlichen Genehmigung bedarf;
- 5. der Nachweis der Veröffentlichung der beabsichtigten Spaltung gemäß § 7 Abs. 1.
Zuletzt aktualisiert am
29.10.2018
Gesetzesnummer
20010364
Dokumentnummer
NOR40208741
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