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ARTIKEL 11 Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen – Beteiligung Islands

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.11.2018

ARTIKEL 11

Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt am neunzigsten Tag nach dem Tag in Kraft, zu dem alle Vertragsparteien ihre Ratifikationsurkunde hinterlegt haben.

Geschehen zu Brüssel am ersten April zweitausendfünfzehn.

ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten, hierzu gehörig befugten Bevollmächtigten dieses Abkommen unterschrieben.

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2018

Gesetzesnummer

20010339

Dokumentnummer

NOR40208512

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