vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 11 Soziale Sicherheit (Albanien) – Durchführung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2018

ABSCHNITT IV

SCHLUSSBESTIMMUNG

Artikel 11

Inkrafttreten und Gültigkeitsdauer

(1) Diese Verwaltungsvereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft.

(2) Diese Verwaltungsvereinbarung tritt gemeinsam mit dem Abkommen außer Kraft.

GESCHEHEN zu Tirana, am 25. Jänner 2017 in zwei Urschriften in deutscher und albanischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2018

Gesetzesnummer

20010328

Dokumentnummer

NOR40208282

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)