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Anlage 1 LV-InfoV2018

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2020

Anlage 1

zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Informationspflichten für die Lebensversicherung (Lebensversicherung Informationspflichtenverordnung 2018 – LV-InfoV 2018)

Information über die Kosten und Gebühren gemäß § 2 Abs. 5 LV-InfoV 2018

In die Prämie einkalkulierte Versicherungssteuer, Risikoprämie (zur Deckung versicherungstechnischer Risiken) und Kosten:

Bestandteile der gesamten einbezahlten Prämie

voraussichtlicher prozentueller Anteil an der Prämiensumme

Sparprämie (veranlagte Beträge)

 

Versicherungssteuer

 

Risikoprämie gegliedert nach einzelnen Risiken

 

Kosten

 

  

Kosten, die nicht in die Prämie einkalkuliert sind:

Kostenbestandteile

voraussichtlicher prozentueller Anteil an der Bemessungsgrundlage

Kosten, die [hier ist die jeweilige Bemessungsgrundlage anzugeben] bemessen sind

 

Risikoprämie, gegliedert nach einzelnen Risiken die [hier ist die jeweilige Bemessungsgrundlage anzugeben] bemessen ist

 

  

Sonstige Kosten:

[hier sind Kosten und deren Höhe anzugeben, die keine Bemessungsgrundlage haben]

Kumulative Wirkung der Gesamtkosten auf die Anlagerendite:

[Diese Tabelle ist für die klassische und kapitalanlageorientierte Lebensversicherung sowie, soweit relevant, für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge zu befüllen, andernfalls zu streichen]

 

Gesamtverzinsung

effektive Gesamtverzinsung

Zinsminderung

Szenario 1

 

 

 

Szenario 2

 

 

 

Szenario 3

 

 

 

    

Die Gesamtverzinsung ist der durchschnittliche jährliche Ertrag, der dem Versicherungsnehmer zugeteilt wird, in Prozent auf das vom Versicherungsunternehmen veranlagte Vermögen. Die Gesamtverzinsung setzt sich aus dem Garantiezinssatz und einem Gewinnanteil zusammen. Da die Höhe des Gewinnanteils nicht vorhersehbar ist, wird die Entwicklung in drei Szenarien mit unterschiedlicher Gesamtverzinsung dargestellt. Die Gesamtverzinsung im Szenario 2 entspricht der Summe aus dem Garantiezinssatz von XXX % und den [im letzten Jahresabschluss veröffentlichten / zuletzt beschlossenen – Unzutreffendes streichen] Gewinnanteilsätzen. Für das Szenario 1 wird eine höhere und für das Szenario 3 eine niedrigere Gewinnbeteiligung als die aktuelle dargestellt. Die Angaben der möglichen Gesamtverzinsung sind unverbindlich und stellen nur beispielhaft mögliche Wertentwicklungen dar.

Die effektive Gesamtverzinsung ist der durchschnittliche jährliche Ertrag in Prozent auf die gesamte einbezahlte Prämie unter der Annahme, dass der Vertrag nicht vorzeitig beendet wird und daher die in der Modellrechnung [konkreter Hinweis auf die Tabelle gemäß Anlage 2] angegebene Leistung zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit erbracht wird. Die effektive Gesamtverzinsung berücksichtigt bereits den Effekt sämtlicher renditemindernder Größen (Versicherungssteuer, Risikoprämie und Kosten) auf die Versicherungsleistung.

Die Zinsminderung gibt an, um wie viele Prozentpunkte die effektive Gesamtverzinsung jährlich höher wäre, wenn Versicherungssteuer, Risikoprämie und sämtliche Kosten die Leistung nicht mindern würden. Da die Höhe der Risikoprämie die Zinsminderung beeinflusst, hängt die Höhe der Zinsminderung auch vom Umfang des vereinbarten Versicherungsschutzes ab.

[Diese Tabelle ist für die fonds- und indexgebundene Lebensversicherung sowie, soweit relevant, für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge zu befüllen, andernfalls zu streichen]

 

angenommene Wertentwicklung

effektive
Wertentwicklung

Zinsminderung

Szenario 1

3 %

 

 

Szenario 2

0 %

 

 

Szenario 3

-3 %

 

 

 

 

 

    

Die angenommeneWertentwicklung entspricht dem durchschnittlichen jährlichen Ertrag in Prozent auf das vom Versicherungsunternehmen veranlagte Vermögen, der dem Versicherungsnehmer zugutekommt. Da die Wertentwicklung nicht vorhersehbar ist, wird die mögliche Entwicklung in zumindest drei vorgegebenen Szenarien (3 %, 0 % und -3 %) dargestellt. Die Angaben der Wertentwicklung sind unverbindlich und stellen nur beispielhaft mögliche Wertentwicklungen dar.

Die effektive Wertentwicklung ist der durchschnittliche jährliche Ertrag in Prozent auf die gesamte einbezahlte Prämie unter der Annahme, dass der Vertrag nicht vorzeitig beendet wird und daher die in der Modellrechnung [konkreter Hinweis auf die Tabelle gemäß Anlage 2] angegebene Leistung zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit erbracht wird. Die effektive Wertentwicklung berücksichtigt bereits den Effekt sämtlicher renditemindernder Größen (Versicherungssteuer, Risikoprämie und Kosten) auf die Versicherungsleistung.

Die Zinsminderung gibt an, um wie viele Prozentpunkte die effektive Wertentwicklung höher wäre, wenn Versicherungssteuer, Risikoprämie und sämtliche Kosten die Leistung nicht mindern würden. Da die Höhe der Risikoprämie die Zinsminderung beeinflusst, hängt die Höhe der Zinsminderung auch vom Umfang des vereinbarten Versicherungsschutzes ab.

Angaben zur garantierten Verzinsung:

[Diese Tabelle ist zu befüllen, soweit relevant]

Garantiezinssatz

effektiver Garantiezinssatz

 

 

  

Der Garantiezinssatz ist der jährlich garantierte Ertrag in Prozent auf das veranlagte Vermögen.

Der effektive Garantiezinssatz ist der durchschnittliche jährliche Ertrag in Prozent auf die gesamte einbezahlte Prämie unter der Annahme, dass der Vertrag nicht vorzeitig beendet wird und daher die in der Modellrechnung [konkreter Hinweis auf die Tabelle gemäß Anlage 2] angegebene garantierte Leistung zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit erbracht wird. Allfällige Gewinnanteile werden in dieser Darstellung nicht berücksichtigt. [Der folgende Satz ist nur anzugeben, wenn der effektive Garantiezinssatz negativ ist:] Ein negativer effektiver Garantiezins bedeutet, dass die zum Vertragsabschluss ermittelte garantierte Erlebensleistung niedriger ist als die einbezahlte Prämiensumme. [Anstelle des vorigen Satzes ist für die Rentenversicherung der folgende Satz anzugeben, wenn der effektive Garantiezinssatz negativ ist:] Ein negativer effektiver Garantiezins bedeutet, dass das garantierte Ablösekapital zum Rentenzahlungsbeginn niedriger ist als die einbezahlte Prämiensumme.

Gebühren:

[Hier hat die Information über Gebühren gemäß § 2 Abs. 5 Z 4 zu erfolgen]

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2019

Gesetzesnummer

20010310

Dokumentnummer

NOR40219364

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