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Artikel 10 Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.10.2018

Artikel 10

Globaler multilateraler Mechanismus für die Aufteilung der Vorteile

Die Vertragsparteien prüfen die Notwendigkeit und die Modalitäten eines globalen multilateralen Mechanismus für die Aufteilung der Vorteile, um die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung von genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen, das sich auf genetische Ressourcen bezieht, die grenzüberschreitend vorkommen oder für die eine auf Kenntnis der Sachlage gegründete vorherige Zustimmung nicht erteilt oder erlangt werden kann, zu behandeln. Die Vorteile, die von Nutzern von genetischen Ressourcen und sich auf genetische Ressourcen beziehendem traditionellem Wissen durch diesen Mechanismus geteilt werden, werden verwendet, um die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile weltweit zu unterstützen.

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2018

Gesetzesnummer

20010305

Dokumentnummer

NOR40207544

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