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§ 114 BVergGKonz 2018

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.8.2018

Beendigungsrecht des Auftraggebers

§ 114.

Ungeachtet der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und –termine kann der Auftraggeber einen Konzessionsvertrag beenden, wenn der Konzessionsvertrag während seiner Laufzeit ohne Durchführung eines neuen Konzessionsvergabeverfahrens gemäß § 108 Abs. 1 wesentlich geändert wurde.

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2018

Gesetzesnummer

20010294

Dokumentnummer

NOR40206673

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