vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 4 PNR-G

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.8.2018

Verarbeitung von Fluggastdaten

§ 4.

(1) Die Fluggastdatenzentralstelle ist für Zwecke des § 1 Abs. 1 ermächtigt, die bei ihr einlangenden Fluggastdaten (§ 3) vor der Ankunft oder dem Abflug eines Luftfahrzeuges

  1. 1. mit Daten aus Fahndungsevidenzen und sonstigen sicherheitspolizeilichen Datenverarbeitungen, die der Vorbeugung oder Verfolgung von gerichtlich strafbaren Handlungen gemäß § 1 Abs. 1 dienen, sowie
  2. 2. anhand festgelegter Kriterien (§ 5)
  1. abzugleichen und das Ergebnis dieses Abgleichs gemeinsam mit den Fluggastdaten (§ 3) in einer Datenverarbeitung (PNR-Datenbank) zu verarbeiten.

(2) Darüber hinaus ist die Fluggastdatenzentralstelle über begründetes Ersuchen einer in § 2 Abs. 4 genannten Behörde, einer Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts sowie von Europol im Wege der nationalen Europol-Stelle (§ 4 Abs. 1 BKA-G) ermächtigt, die in der PNR-Datenbank gespeicherten Daten für die Zwecke des § 1 Abs. 1 zu verarbeiten. § 6 bleibt unberührt.

(3) Zur Verifizierung eines anhand des Abgleichs (Abs. 1) erfassten Treffers ist die Fluggastdatenzentralstelle ermächtigt, Abfragen in Datenverarbeitungen für Zwecke der Sicherheitsverwaltung, des Asyl- und Fremdenwesens sowie der Strafrechtspflege durchzuführen, das Ergebnis der Verifizierung an die in Abs. 2 genannten Behörden zu übermitteln sowie das Ergebnis der Verifizierung und die veranlassten Maßnahmen und Verwaltungsdaten in einer Datenverarbeitung (Trefferverwaltung) zu verarbeiten.

(4) Daten in der PNR-Datenbank und in der Trefferverwaltung sind fünf Jahre nach Übermittlung durch die Luftfahrtunternehmen zu löschen.

(5) § 50 DSG gilt mit der Maßgabe, dass jedenfalls über die Verarbeitungsvorgänge der Erhebung, Abfrage, Offenlegung und Löschung Protokollaufzeichnungen zu führen, fünf Jahre aufzubewahren und danach zu löschen sind.

Schlagworte

Asylwesen

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2018

Gesetzesnummer

20010284

Dokumentnummer

NOR40206152

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte