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Artikel 1 Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Israel)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2018

Artikel 1

Unter das Abkommen fallende Personen

Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2025

Gesetzesnummer

20010139

Dokumentnummer

NOR40200238

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