4. Abschnitt
Wahl des Präsidiums Funktionsperiode des Präsidiums
§ 225.
(1) Das Präsidium und seine Mitglieder haben eine fünfjährige Funktionsperiode.
(2) Die Funktionsperiode beginnt mit dem Tag der Wahl des Präsidiums. Die Funktionsperiode endet mit dem Tag der Neuwahl des Präsidiums.
Zuletzt aktualisiert am
18.09.2017
Gesetzesnummer
20009983
Dokumentnummer
NOR40197573
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