Zeitpunkt Kostenanerkennung
§ 3d.
Das Datum der Einreichung des Genehmigungsantrags gemäß § 13 gilt als frühestmöglicher Zeitpunkt für die Kostenanerkennung.
Zuletzt aktualisiert am
31.07.2023
Gesetzesnummer
20009965
Dokumentnummer
NOR40255027
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