vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 2 APAB-IFV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.8.2024

§ 2.

Als Beitrag gemäß § 1 Z 1 ist den Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) für die ersten fünf Prüfungsaufträge ein Betrag in Höhe von 400 Euro je Prüfungsauftrag sowie ein Betrag in Höhe von 2 000 Euro für jeden weiteren Prüfungsauftrag mit Bescheid vorzuschreiben.

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2024

Gesetzesnummer

20009888

Dokumentnummer

NOR40264885

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)