vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 7 Prüfungsordnung AHS-B

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.3.2017

Prüfungstermine der vorwissenschaftlichen Arbeit

§ 7

Die erstmalige Abgabe der schriftlichen Arbeit hat bis zum Ende der ersten Woche des der erstmaligen Zulassung zur Klausurprüfung vorangehenden Halbjahres zu erfolgen. Die Zeiträume für die Abgabe der schriftlichen Arbeit im Falle der Wiederholung der vorwissenschaftlichen Arbeit sind die erste Unterrichtswoche des dem Wintersemester entsprechenden Halbjahres und die erste Woche des dem Sommersemester entsprechenden Halbjahres. In allen Fällen hat die Abgabe sowohl in digitaler Form (in jeder technisch möglichen Form, nicht jedoch mit E-Mail) als auch in zweifach ausgedruckter Form (bei Einbeziehung praktischer und/oder grafischer Arbeitsformen auch unter physischer Beigabe der praktischen und/oder grafischen Arbeiten) zu erfolgen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)