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§ 37 Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2016

Ist abweichend vom Inkrafttreten 1.9.2016 auf abschließende Prüfungen mit Haupttermin ab 2017 anzuwenden, vgl. § 65 Z 2.

6. Unterabschnitt

Diplomprüfung am Kolleg für Kunst und Gestaltung – Schwerpunkt „Schmuck-Design“
(einschließlich des Kollegs für Berufstätige) Diplomarbeit

§ 37.

Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst die Pflichtgegenstände „Design- und Produktmanagement“, „Technologie“ und „Theorie des modernen Schmucks und Modeschmuck“ sowie nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten den Pflichtgegenstand

  1. 1. „Schmucktechniken“ oder
  2. 2. „Plastische Metalltechniken“ oder
  3. 3. „Prototyping und serielle Techniken“.

Schlagworte

Designmanagement

Zuletzt aktualisiert am

05.04.2019

Gesetzesnummer

20009802

Dokumentnummer

NOR40191049

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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