Ist abweichend vom Inkrafttreten 1.9.2016 auf abschließende Prüfungen mit Haupttermin ab 2017 anzuwenden, vgl. § 65 Z 2.
Klausurprüfung
§ 32.
(1) Die Klausurprüfung umfasst
- 1. eine Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ (300 Minuten, schriftlich) und
- 2. eine Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“ (300 Minuten, grafisch) und
- 3. eine Klausurarbeit im Prüfungsgebiet
- a) „Entwurf- und Modezeichnen“ (300 Minuten, grafisch) (bei den Fachrichtungen Modedesign Damen/Modedesign Herren sowie Modemanagement und Design) oder
- b) „Modegrafik, Entwurf und Musterdesign“ (300 Minuten, grafisch) (bei der Fachrichtung Mode – Design – Textil) und
- 4. eine Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Projekt – Fertigungsverfahren, Verarbeitungstechnik und Experimentelles Design“ (1500 Minuten, praktisch).
(2) Das Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ gemäß Abs. 1 Z 1 umfasst die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“ und „Rechnungswesen“.
(3) Das Prüfungsgebiet „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“ gemäß Abs. 1 Z 2 umfasst die Pflichtgegenstände
- 1. „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“ (bei der Fachrichtung Modemanagement und Design) oder
- 2. „Schnittkonstruktion“ und „Schnittkonstruktion – Damen“ bzw. „Schnittkonstruktion – Herren“ (bei der Fachrichtung Modedesign Damen/Modedesign Herren) oder
- 3. „Schnittkonstruktion“ und „Schnittkonstruktion – Kollektion“ (bei der Fachrichtung Mode – Design – Textil).
(4) Das Prüfungsgebiet „Modegrafik, Entwurf und Musterdesign“ gemäß Abs. 1 Z 3 lit. b umfasst die Pflichtgegenstände „Modegrafik, Entwurf und Musterdesign“ und „Planung und Entwurf“.
(5) Das Prüfungsgebiet „Projekt – Fertigungsverfahren, Verarbeitungstechnik und Experimentelles Design“ gemäß Abs. 1 Z 4 umfasst den Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren, Verarbeitungstechnik und Experimentelles Design“.
Schlagworte
Entwurfzeichnen
Zuletzt aktualisiert am
05.04.2019
Gesetzesnummer
20009802
Dokumentnummer
NOR40191044
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