1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen Gegenstand
§ 1
Gegenstand dieses Bundesgesetzes ist die Umsetzung der Richtlinie 2014/54/EU über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen, ABl. Nr. L 128 vom 30.04.2014 S. 8.
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