§ 1
Gemeinnützige Bauvereinigungen haben die Bilanz gemäß Anlage A, die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß Anlage B zu erstellen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 1
Gemeinnützige Bauvereinigungen haben die Bilanz gemäß Anlage A, die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß Anlage B zu erstellen.
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