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§ 20 VermV 2016

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2018

Technische Bedingungen

§ 20.

Urkunden dürfen ausschließlich im Format PDF und Signaturen ausschließlich im Format XML-DSig übermittelt werden. Die Koordinatendatei gemäß § 13 Abs. 4 ist als formatiertes Textdokument einzubringen. Die technische Spezifikation der Schnittstellen gemäß § 18 Abs. 2 und nähere Beschreibungen der zulässigen Formate und Signaturen sowie nähere technische Festlegungen bezüglich Anträge und Urkunden werden im Amtsblatt für das Vermessungswesen kundgemacht.

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2018

Gesetzesnummer

20009675

Dokumentnummer

NOR40207280

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