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Artikel 1 Beschluss des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (2014/335/EU, Euratom)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2016

Artikel 1

Gegenstand

Dieser Beschluss enthält die Vorschriften für die Bereitstellung der Eigenmittel der Union, damit in Einklang mit Artikel 311 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Finanzierung des Jahreshaushalts der Union gewährleistet ist.

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