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§ 8 Sonderausgaben-DÜV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.10.2016

§ 8

Die übermittlungspflichtige Organisation ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob eine freigebige Zuwendung beim Zuwendenden steuerlich als Betriebsausgabe oder als Sonderausgabe zu qualifizieren ist.

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