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Anlage 24 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

Anlage 24

ANHANG XXIV

ANNÄHERUNG

ANHANG XXIV-A

GRUNDSÄTZE FÜR DIE BEWERTUNG DER FORTSCHRITTE IM ANNÄHERUNGSVERFAHREN

Teil I

Schrittweise Annäherung

  1. 1. Allgemeine Vorschriften
  1. a) entweder die einschlägigen Grundvorschriften des EU-Besitzstands durch die Annahme zusätzlicher nationaler Vorschriften oder Verfahren umsetzt und anwendet oder
  2. b) die einschlägigen nationalen Vorschriften oder Verfahren so ändert, dass die einschlägigen Grundvorschriften des EU-Besitzstands darin aufgenommen werden.
  1. a) hebt die Republik Moldau alle nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Praktiken oder sonstigen Maßnahmen auf, die nicht mit den angenäherten nationalen Vorschriften vereinbar sind, und
  2. b) gewährleistet die Republik Moldau die wirksame Anwendung der angenäherten nationalen Vorschriften.
  1. a) Kontrollsysteme
  1. einheimischer Markt
  2. Einfuhren
  1. b) Tiergesundheit und Tierschutz:
  1. Kennzeichnung und Registrierung von Tieren sowie Registrierung ihrer Bewegungen
  2. Kontrollmaßnahmen in Bezug auf Tierseuchen
  3. Binnenhandel mit lebenden Tieren, Sperma, Eizellen und Embryonen
  4. Tierschutz in landwirtschaftlichen Betrieben, während der Beförderung, beim Schlachten
  1. c) Lebensmittelsicherheit
  1. Inverkehrbringen von Lebensmitteln und Futtermitteln
  2. Etikettierung, Aufmachung und Bewerbung von Lebensmitteln, einschließlich nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben
  3. Rückstandskontrollen
  4. spezifische Vorschriften für Futtermittel
  1. d) tierische Nebenerzeugnisse
  2. e) Pflanzengesundheit
  1. Schadorganismen
  2. Pflanzenschutzmittel
  1. f) genetisch veränderte Organismen
  1. in die Umwelt freigesetzt
  2. gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel.

Teil II

Bewertung

  1. 1. Verfahren und Methode
  1. 2. Entsprechungstabellen
  1. 2.1. Bei der Erstellung der Entsprechungstabellen ist Folgendes zu berücksichtigen:
  1. 2.2. Muster einer Entsprechungstabelle

TABELLE DER ENTSPRECHUNGEN
ZWISCHEN
Titel der EU-Rechtsvorschrift, einschließlich der letzten Änderungen
UND
Titel der nationalen Rechtsvorschrift
(veröffentlicht in ......................)

Veröffentlicht am

In Kraft getreten am

EU-Rechtsvorschrift

nationale Rechtsvorschrift

Anmerkungen (Republik Moldau)

Anmerkungen des Prüfers

 

 

 

 

    

Legende:

EU-Rechtsvorschrift: In der linken Spalte sind die Artikel, Absätze, Buchstaben usw. mit vollem Titel und Fundstelle4 anzugeben.

Nationale Rechtsvorschrift: Die den EU-Bestimmungen in der linken Spalte entsprechenden Bestimmungen der nationalen Rechtsvorschrift sind mit vollem Titel und Fundstelle anzugeben. Ihr Inhalt ist in der 2. Spalte genau zu beschreiben.

Anmerkungen der Republik Moldau: In dieser Spalte gibt die Republik Moldau die Fundstelle oder andere mit den einschlägigen Artikeln, Absätzen, Buchstaben usw. verbundene Bestimmungen an, insbesondere wenn ihr Wortlaut nicht angenähert ist. Das Fehlen der Annäherung ist zu begründen.

Anmerkungen des Prüfers: Falls Prüfer der Ansicht sind, dass die Annäherung nicht vollzogen wurde, begründen sie in dieser Spalte ihre Bewertung und geben die Defizite an.

ANHANG XXIV-B

LISTE DER EU-RECHTSVORSCHRIFTEN, AN WELCHE DIE REPUBLIK MOLDAU IHRE RECHTSVORSCHRIFTEN ANNÄHERN MUSS

Die Republik Moldau legt die nach Artikel 181 Absatz 4 dieses Abkommens aufgestellte Annäherungsliste spätestens drei Monate nach Inkrafttreten dieses Abkommens vor.

_______________________________

  1. 1 Prüfer sind von der Europäischen Kommission bestimmte Sachverständige.
  2. 2 In diesem Fall könnten Sachverständige der Mitgliedstaaten eigenständig oder am Rande des UPI-Programms (Partnerschaftsprojekte, TAIEX usw.) Unterstützung bieten.
  3. 3 Zur Erleichterung des Annäherungsprozesses stehen auf der folgenden Website konsolidierte Fassungen bestimmter EU-Rechtsvorschriften zur Verfügung: http://eur-lex.europa.eu/homepage.html
  4. 4 Siehe Website: http://eur-lex.europa.eu/homepage.html

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2025

Gesetzesnummer

20009582

Dokumentnummer

NOR40184843

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