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Anlage 18 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

Anlage 18

ANHANG XVIII

LISTE DER ANZEIGEPFLICHTIGEN TIER- UND WASSERTIERSEUCHEN UND DER REGULIERTEN SCHADORGANISMEN, FÜR DIE REGIONALE FREIHEIT ANERKANNT WERDEN KANN

ANHANG XVIII-A

ANZEIGEPFLICHTIGE TIER- UND FISCHSEUCHEN, FÜR DIE DER STATUS DER VERTRAGSPARTEIEN ANERKANNT IST UND FÜR DIE REGIONALISIERUNGSBESCHLÜSSE GETROFFEN WERDEN KÖNNEN

  1. 1. Maul- und Klauenseuche
  2. 2. Vesikuläre Schweinekrankheit
  3. 3. Vesikuläre Stomatitis
  4. 4. Pferdepest
  5. 5. Afrikanische Schweinepest
  6. 6. Blauzungenkrankheit
  7. 7. Pathogene aviäre Influenza
  8. 8. Newcastle-Krankheit
  9. 9. Rinderpest
  10. 10. Klassische Schweinepest
  11. 11. Lungenseuche der Rinder
  12. 12. Pest der kleinen Wiederkäuer
  13. 13. Schaf- und Ziegenpocken
  14. 14. Rifttalfieber
  15. 15. Dermatitis nodularis
  16. 16. Venezolanische Pferdeenzephalomyelitis
  17. 17. Rotz
  18. 18. Beschälseuche
  19. 19. Enterovirale Enzephalomyelitis
  20. 20. Infektiöse hämatopoetische Nekrose (IHN)
  21. 21. Virale hämorrhagische Septikämie (VHS)
  22. 22. Infektiöse Anämie des Lachses (ISA)
  23. 23. Bonamia ostreae
  24. 24. Marteilia refringens

ANHANG XVIII-B

ANERKENNUNG DES STATUS IN BEZUG AUF SCHADORGANISMEN, VON SCHADORGANISMUSFREIEN GEBIETEN ODER VON SCHUTZGEBIETEN

  1. A. Anerkennung des Status in Bezug auf Schadorganismen
  1. 1. Schadorganismen, von denen nicht bekannt ist, ob sie in einem Teil ihres eigenen Gebiets verbreitet sind,
  2. 2. Schadorganismen, von denen bekannt ist, dass sie in einem Teil ihres eigenen Gebiets verbreitet sind, und die unter amtlicher Kontrolle stehen,
  3. 3. Schadorganismen, von denen bekannt ist, dass sie in einem Teil ihres eigenen Gebiets verbreitet sind, die unter amtlicher Kontrolle stehen und für die schadorganismusfreie Gebiete oder Schutzgebiete eingerichtet wurden.
  1. B. Anerkennung von schadorganismusfreien Gebieten und Schutzgebieten

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2025

Gesetzesnummer

20009582

Dokumentnummer

NOR40184819

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