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ARTIKEL 48 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 48

Haushalts- und Rechnungslegungssysteme

Die Vertragsparteien arbeiten in Bezug auf Folgendes zusammen:

  1. a) Verbesserung und Systematisierung der Regelwerke für die Haushalts-, Kassen-, Rechnungslegungs- und Berichterstattungssysteme und deren Harmonisierung auf der Grundlage internationaler Standards, wobei auch die bewährten Verfahren des öffentlichen Sektors in der EU berücksichtigt werden,
  2. b) kontinuierliche Weiterentwicklung der mehrjährigen Haushaltsplanung und Angleichung an bewährte Verfahren der EU,
  3. c) Untersuchung der von den europäischen Ländern in ihren interbudgetären Beziehungen angewandten Verfahren, um diesen Bereich in der Republik Moldau zu verbessern,
  4. d) Förderung der Annäherung der Beschaffungsverfahren an die bestehenden Verfahrensweisen in der EU und
  5. e) Austausch von Informationen, Erfahrungen und bewährten Verfahren, auch durch den Austausch von Personal und gemeinsame Schulungen in diesem Bereich.

Schlagworte

Haushaltssystem, Kassensystem, Rechnungslegungssystem

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2025

Gesetzesnummer

20009582

Dokumentnummer

NOR40183421

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