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ARTIKEL 456 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 456

Verhältnis zu anderen Übereinkünften

(1) Das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits, das am 28. November 1994 in Luxemburg unterzeichnet wurde und am 1. Juli 1998 in Kraft getreten ist, wird aufgehoben.

(2) Das in Absatz 1 genannte Abkommen wird durch das vorliegende Abkommen ersetzt. Bezugnahmen auf das genannte Abkommen in allen anderen Abkommen zwischen den Vertragsparteien gelten als Bezugnahmen auf das vorliegende Abkommen.

(3) Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, das am 26. Juni 2012 in Brüssel unterzeichnet wurde und am 1. April 2013 in Kraft getreten ist, wird durch das vorliegende Abkommen ersetzt.

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2025

Gesetzesnummer

20009582

Dokumentnummer

NOR40183829

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