ARTIKEL 28
Ziel der Vertragsparteien ist es, Informationen und Fachwissen über bestehende Systeme und wichtige neue Entwicklungen in diesen Bereichen auszutauschen. Ferner streben die Vertragsparteien an, den Informationsaustausch zwischen den Unternehmensregistern der Mitgliedstaaten und dem nationalen Unternehmensregister der Republik Moldau zu verbessern.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025
Gesetzesnummer
20009582
Dokumentnummer
NOR40183401
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