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ARTIKEL 230 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 230

Schrittweise Annäherung

Jede Vertragspartei erkennt die Bedeutung an, die der schrittweisen Annäherung der bestehenden und der künftigen Rechtsvorschriften der Republik Moldau an den in Anhang XXVIII-C aufgeführten Besitzstand der Union zukommt.

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2025

Gesetzesnummer

20009582

Dokumentnummer

NOR40183603

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