Anlage 1
Liste der kritischen Tätigkeiten
Kritische Tätigkeiten aus dem Kreis der Kerndienstleistungen
- I. Alle Kerndienstleistungen gemäß Abschnitt A des Anhanges zur Verordnung (EU) Nr. 909/2014
Kritische Tätigkeiten aus dem Kreis der nichtbankartigen Nebendienstleistungen
- II. nichtbankartige Nebendienstleistungen gemäß Abschnitt B des Anhanges zur Verordnung (EU) Nr. 909/2014,
- 1. sofern es sich um Dienstleistungen gemäß Abschnitt B Nr. 2 oder Abschnitt B Nr. 4 Buchstaben b bis d des Anhanges zur Verordnung (EU) Nr. 909/2014 handelt oder
- 2. soweit eine der übrigen Dienstleistungen noch vorübergehend fortzuführen ist, weil eine einzuhaltende Frist von drei Monaten ab Ankündigung, dass die jeweilige Dienstleistung eingestellt wird, noch offen ist
Kritische Tätigkeiten aus dem Kreis der bankartigen Nebendienstleistungen
- III. bankartige Nebendienstleistungen gemäß Abschnitt C des Anhanges zur Verordnung (EU) Nr. 909/2014 mit Ausnahme von Dienstleistungen gemäß Abschnitt C Buchstaben b und d des Anhanges zur Verordnung (EU) Nr. 909/2014 in Bezug auf Wertpapierverleih- und Wertpapierleihgeschäfte und unbeschadet bankensanierungs- und bankenabwicklungsrechtlicher Vorgaben
Schlagworte
Wertpapierverleihgeschäft
Zuletzt aktualisiert am
17.11.2025
Gesetzesnummer
20009559
Dokumentnummer
NOR40181936
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