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§ 2 Lehrpläne für den neuapostolischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.5.2016

§ 2

Die Bekanntmachungen BGBl. Nr. 269/1986 und BGBl. II Nr. 365/2001 samt Anlagen werden von der Neuapostolischen Kirche als nicht mehr geltend festgestellt.

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