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§ 5 SIAK-BV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2016

Aus- und Fortbildung von hauptamtlichen Lehrkräften

§ 5

Die Sicherheitsakademie sorgt für die pädagogische und fachliche Aus- und Fortbildung der hauptamtlichen Lehrkräfte. Bei der Auswahl der Teilnehmer ist auf den individuellen Fortbildungsbedarf, auf Aspekte der Frauenförderung sowie auf den Zeitpunkt der letzten Teilnahme des Bewerbers an einer identen oder ähnlichen Veranstaltung Bedacht zu nehmen.

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