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Anlage F1 Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2021

zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021

Anlage F1

HÖHERE LEHRANSTALT FÜR PRODUKTMANAGEMENT UND PRÄSENTATION

I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Jahrgang

Summe

I.

II.

III.

IV.

V.

 

1.

Religion/Ethik10

2

2

2

2

2

10

(III)/III

2.

Sprache und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

2.1

Deutsch

3

2

2

2

3

12

(I)

2.2

Englisch

3

2

2

3

3

13

(I)

2.3

Zweite lebende Fremdsprache2

3

3

3

2

2

13

(I)

2.4

Dritte lebende Fremdsprache2

0

0

2

2

2

6

(I)

3.

Naturwissenschaften und Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

3.1

Naturwissenschaften3

2

2

2

0

0

6

III

3.2

Angewandte Mathematik4

2

2

2

2

2

10

(I)

4.

Gesellschaft und Kultur

 

 

 

 

 

 

 

4.1

Geschichte und Politische Bildung

1

2

2

0

0

5

III

4.2

Recht

0

0

0

0

2

2

III

5.

Wirtschaft

 

 

 

 

 

 

 

5.1

Wirtschaftsgeographie und Volkswirtschaft

0

0

2

2

0

4

III

5.2

Betriebswirtschaft5

0

2

2

2

2

8

I

5.3

Rechnungswesen5

2

2

2

2

2

10

I

6.

Produktmanagement

 

 

 

 

 

 

 

6.1

Werkstofflehre und -analyse

2

2

0

0

0

4

(III)

6.2

Präsentation5

0

2

2

2

2

8

(III)

6.3

Produktdesign5

3

2

2

3

3

13

(II)

6.4

Medienwerkstatt6

3

3

3

3

3

15

(I)

6.5

Produktmanagement und Projektatelier5 7

5

5

5

5

5

25

III

6.6

Officemanagement5

2

1

0

0

0

3

III

7.

Unternehmensmanagement5 8

0

0

0

3

2

5

I

8.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

1

9

(IVa)

Wochenstundenzahl Stammbereich

35

36

37

37

36

181

 

B. Verbindliche Übung

Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation8a

2

2

0

0

0

4

III

Gesamtwochenstundenzahl

37

38

37

37

36

185

 

C. Pflichtpraktikum

4 Wochen vor Eintritt in den V. Jahrgang

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen9

E. Förderunterricht9

         

_________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

3 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik.

4 Mit Technologieunterstützung.

5 Mit Computerunterstützung.

6 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 10-15 Wochenstunden festgelegt werden.

7 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 23-25 Wochenstunden festgelegt werden.

8 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 2-5 Wochenstunden festgelegt werden.

8a Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 1 bis 4 Wochenstunden festgelegt werden.

9 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

10 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

F. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

   

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation.

4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Höhere Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation dient im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung eines gehobenen Berufes auf gewerblichem Gebiet, mit besonderer Ausrichtung auf Produktmanagement und Präsentation, befähigt. Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation führt zur Universitätsreife.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

  1. Sprache und Kommunikation,
  2. Allgemeinbildung: Geistes- und Naturwissenschaften, Mathematik und kulturelle Bildung,
  3. wirtschaftliche und rechtliche Bildung (betriebs- und volkswirtschaftlich),
  4. Medien, Informations- und Kommunikationstechnologien,
  5. Produktdesign, Produktmanagement und Präsentation sowie
  6. berufsorientierte Praxis

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen:

  1. das für weiterführende Studien und für die eigenständige Weiterbildung erforderliche vertiefte allgemeine und konzeptuelle Wissen sowie spezialisierte Kenntnisse und Verständnis der zur Berufsausübung erforderlichen Fachtheorie und Fachpraxis (Fachkompetenz);
  2. ein breites Spektrum von kognitiven und praktischen Fähigkeiten, um Informationen zu beschaffen und sich neues Wissen selbstständig anzueignen, um Phänomene, Prozesse und Trends sensibel wahrzunehmen und zu analysieren, um mit praxisüblichen Verfahren und kreativen Eigenleistungen Problemlösungen zu erreichen und Entscheidungsfindungen herbeizuführen (Methodenkompetenz);
  3. die Fähigkeit, Sachverhalte adressatenbezogen darzustellen, eigene Lern- und Arbeitsprozesse auch unter nicht vorhersehbaren Bedingungen zu steuern und zu beaufsichtigen sowie Verantwortung für die Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen zu übernehmen (Soziale und Personale Kompetenz, Kommunikative Kompetenz, Emotionale Kompetenz).

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation können

  1. Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens sowohl in deutscher als auch in mindestens drei Fremdsprachen in Wort und Schrift ausdrücken, argumentieren und situationsadäquat kommunizieren;
  2. durch Begegnung und Auseinandersetzung mit gegenwärtiger und vergangener Kultur und Kunst am Kulturleben teilnehmen;
  3. komplexe soziale Situationen wahrnehmen, sich mit dem eigenen Handeln und dem Handeln anderer kritisch und verantwortungsbewusst auseinander setzen;
  4. Aufgaben im Lern- und Arbeitsumfeld selbstständig und im Team ausführen;
  5. die eigenen Potenziale entwickeln sowie ihre Phantasie und Kreativität nützen;
  6. Prozesse begleiten und umsetzen;
  7. sich mit Phantasie, Kreativität und Innovationsbereitschaft im beruflichen Kontext einbringen;
  8. grundlegende wissenschaftliche Methoden und Arbeitstechniken anwenden;
  9. andere Menschen in ihren Arbeitsprozessen anleiten und Projekte koordinieren;
  10. Sachverhalte des Alltags und des Berufslebens mit Hilfe verschiedener Methoden in Modellen abbilden, berechnen und analysieren, Daten beschaffen und strukturiert darstellen sowie Ergebnisse unter Nutzung von zeitgemäßen rechen- und informationstechnischen Hilfsmitteln ermitteln, interpretieren und präsentieren.

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation verfügen insbesondere über

  1. betriebs- und volkswirtschaftliche Kompetenzen;
  2. Kompetenzen zur Gründung und Führung eines eigenen Unternehmens;
  3. umfassende Reflexionsfähigkeit, Lösungs- und Organisationskompetenz;
  4. innovative Kreativität in Verbindung mit wirtschaftlichem Denken;
  5. breites Basiswissen in den Bereichen Geistes-, Natur- und Sozialwissenschaften;
  6. Kompetenzen, um die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen einzuschätzen;
  7. entsprechende Handlungs- und Kommunikationskompetenz.

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation verfügen über Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und haben Kompetenzen in transkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen;
  2. können Informationen gliedern und wiedergeben;
  3. können Sachverhalte adressatenbezogen und situationsgerecht darstellen und argumentieren;
  4. verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um in Situationen des alltäglichen, beruflichen und öffentlichen Lebens sprachlich adäquat agieren und reagieren zu können;
  5. verfügen über das nötige Textsortenwissen und können Texte mit unterschiedlichen Intentionen verfassen und adressatengerecht gestalten;
  6. können Texte überarbeiten;
  7. können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden;
  8. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb;
  9. können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (dh. die Fähigkeit, unterschiedliche – zB dialektale und soziale – Varietäten einer Sprache zu nutzen) und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben;
  10. können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und interkulturell kommunizieren;
  11. können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen, ermöglichen;
  12. verstehen die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen;
  13. können Informations- und Kommunikationsmedien kritisch bewerten, selbstständig nutzen und situationsgerecht einsetzen;
  14. können bewusst mit Medien umgehen;
  15. können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  16. können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und gezielt einsetzen;
  17. können erworbene Kompetenzen vernetzt anwenden.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH

Die Schülerinnen und Schüler

  1. erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben;
  2. können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet;
  2. im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen;
  3. längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist.

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen;
  2. verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen;
  3. können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen;
  4. können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt.

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen sowie gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen;
  2. dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen;
  3. sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen.

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren;
  2. dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden;
  3. flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten.

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen;
  2. dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben sowie Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen;
  3. in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken sowie Informationen geben oder erfragen;
  4. sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken;
  5. sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen;
  6. die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  7. die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten.

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

  1. 1. Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern;
  2. suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen;
  2. können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen;
  3. verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

  1. 2. Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.

  1. 3. Pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

  1. Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln;
  2. in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
  3. beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten.

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Schülerinnen und Schüler

  1. erreichen in der zweiten lebenden Fremdsprache das Niveau des Independent Users B1 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen)in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben;
  2. können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet;
  2. auch kurze Erzählungen und Berichte verstehen;
  3. im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen;
  4. längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist.

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen;
  2. geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen.

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des Alltags zu bewältigen;
  2. in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen);
  3. eigene Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen.

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern;
  2. Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen.

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden;
  2. sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken;
  3. sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen;
  4. die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  5. geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen.

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

  1. 1. Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

  1. 2. Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden;
  2. sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend;
  3. sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale.
  4. 3. Pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

  1. einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden;
  2. das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert;
  3. beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten.

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Schülerinnen und Schüler

  1. erreichen in der dritten lebenden Fremdsprache das Niveau A2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben;
  2. können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet;
  2. kurze Erzählungen und Berichte verstehen;
  3. im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen;
  4. längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist.

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen;
  2. geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen.

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des Alltags zu bewältigen;
  2. in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen);
  3. eigene Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen.

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern;
  2. Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen.

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden;
  2. sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken;
  3. sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen;
  4. die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  5. geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen.

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

  1. 1. Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

  1. 2. Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden;
  2. sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend;
  3. sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale.
  4. 3. Pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

  1. einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden;
  2. das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert;
  3. beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten.

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS NATURWISSENSCHAFTEN UND MATHEMATIK

Die Schülerinnen und Schüler

  1. haben grundlegende Kenntnisse in allen Fachbereichen des Clusters und naturwissenschaftliches Verständnis;
  2. können fachspezifische Methoden sowie Problemlösungsstrategien praxisbezogen anwenden;
  3. beherrschen die Fachsprache in Grundzügen und können sie situationsgerecht anwenden;
  4. können einfache Vorgänge und Erscheinungsformen mittels Formeln, Größen und Einheiten beschreiben und gegebenenfalls durch einfache Modelle darstellen und erläutern;
  5. können einfache Untersuchungsmethoden sinnvoll anwenden bzw. Experimente planen, durchführen und mit geeigneten Mitteln dokumentieren;
  6. können das erworbene Wissen einordnen und Konsequenzen abschätzen;
  7. können fachbezogene Inhalte präsentieren sowie eigene Standpunkte darlegen und begründen;
  8. können ihr kreatives Potenzial in Einzel- bzw. Teamarbeit aufgabenadäquat einsetzen.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GESELLSCHAFT UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe des Clusters:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene reflektieren;
  2. formal ästhetische Charakteristiken und historische Ereignisse einer Epoche zuordnen;
  3. mit unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen im Sinne einer demokratischen Grundhaltung respektvoll umgehen;
  4. sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen;
  5. sich in der Kunst- und Kulturlandschaft Österreichs orientieren;
  6. Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren;
  7. die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und richtig zitieren;
  8. die für den jeweiligen Bereich erforderliche Fachsprache korrekt anwenden;
  9. bewusst mit Medien umgehen.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingungen als positiv und aktiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen und zu einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft beitragen;
  2. internationale und nationale wirtschaftliche und räumliche Zusammenhänge und erklären und argumentieren;
  3. politische und wirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen kritisch einschätzen und hinterfragen;
  4. die Zusammenhänge sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit verstehen und danach handeln;
  5. in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Konsumentin und Konsument usw.) verantwortungsbewusst agieren und die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen und reflektieren;
  6. wirtschaftliche Sachverhalte strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten;
  7. wirtschaftliche und politische Informationen (Medienberichte usw.) verstehen und kommunizieren;
  8. branchenspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen und verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS PRODUKTMANAGEMENT

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Produktmanagement als Prozess der Verknüpfung von Wirtschaftlichkeit und Kreativität erkennen;
  2. die Bedeutung einer positiven Einstellung zum Management unternehmensspezifischer Prozesse einschätzen;
  3. grundsätzlich zwischen strategischen und operativen Prozessen und Maßnahmen unterscheiden;
  4. die Bedeutung von Leistungsbereitschaft und Durchhaltevermögen bei der Erfüllung von Arbeitsaufträgen einschätzen;
  5. die fachtheoretischen Grundlagen des Berufsfelds Produktmanagement nennen;
  6. die notwendige personelle Struktur und die entsprechenden betrieblichen und zwischenbetrieblichen Prozesse im Produktmanagement beschreiben;
  7. Aufgaben aus dem Berufsfeld Produktmanagement sorgfältig und verlässlich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen selbstständig und/oder im Team lösen;
  8. Arbeitsprozesse professionell und qualitätsorientiert planen, organisieren, dokumentieren, analysieren und bewerten sowie die Ergebnisse evaluieren und präsentieren;
  9. projektorientiert arbeiten sowie kosten- und zielgruppenorientiert agieren und entscheiden;
  10. Feedback geben und annehmen;
  11. berufsspezifische Arbeitsprozesse vernetzen und diese anleiten;
  12. Instrumente der Arbeitsorganisation, Methoden des Zeitmanagements und branchenspezifische Soft- und Hardware situationsgerecht einsetzen;
  13. die relevanten Gesetze, Vorschriften und Normen in der betrieblichen Situation anwenden;
  14. die Bedeutung der Qualitätsorientierung und -sicherung im Produktmanagement erkennen;
  15. innovativ, flexibel, kreativ und lösungsorientiert unter Berücksichtigung ästhetischer Gesichtspunkte arbeiten sowie die Qualität ihrer Leistung einschätzen;
  16. die Fachsprache in der beruflichen Kommunikation situationsgerecht einsetzen;
  17. Verantwortung entsprechend der geforderten beruflichen Position übernehmen;
  18. sich auf technologische Veränderungen einstellen und entsprechend reagieren.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Medienwerkstatt“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 10 bis maximal 15 Wochenstunden festgelegt werden. Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Produktmanagement und Projektatelier“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 23 bis maximal 25 Wochenstunden festgelegt werden. Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Unternehmensmanagement“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 2 bis maximal 5 Wochenstunden festgelegt werden. Die Gesamtwochenstunden der Verbindlichen Übung „Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 1 bis maximal 4 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände und der Verbindlichen Übung sind jeweils auf das Mindestwochenstundenausmaß ausgelegt. Bei höherem Wochenstundenausmaß sind vertiefende bzw. erweiternde Kompetenzen zu vermitteln.

Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 13 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:

  1. 1. Entweder
  2. müssen innerhalb der Cluster bis zu 2 neue Pflichtgegenstände mit mindestens je 3 Wochenstunden eingeführt werden und/oder
  3. muss das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) und/oder der Verbindlichen Übung erhöht werden.
  4. 2. Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 185 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Jahrgang kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“, „Dritte lebende Fremdsprache“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ bzw. „Dritte lebende Fremdsprache“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten und auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und ‑gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards.
  2. Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein.
  3. Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind.
  4. Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).
  5. Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.
  6. In die Unterrichtsgestaltung sind nach Möglichkeit situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden.
  7. Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken.
  8. Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers.
  9. Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn des I. Jahrgangs die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen.
  10. Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen.
  11. Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen.
  12. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
  13. Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können.
  14. Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden.
  15. In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten.
  16. Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.
  17. Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern.
  18. Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden.

Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch, Zweite Lebende Fremdsprache und Dritte Lebende Fremdsprache:

  1. Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen.
  2. Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu.
  3. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann.
  4. Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend Sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln.
  5. In allen Gegenständen sind authentische fremdsprachige Materialien und Impulse (besonders in englischer Sprache) zu nutzen.
  6. Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften:

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik:

Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Lernenden zu achten:

  1. Kenntnisse der grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen,
  2. selbstständiges logisches Denken,
  3. Modellieren von sprachlich formulierten Problemen mit Hilfe von Gleichungen, Funktionen oder grafischen Darstellungen sowie
  4. Durchführung von allgemeinen Rechenverfahren mit Schritt-für-Schritt-Analysen.

Es sind moderne Technologien einzusetzen.

Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

  1. betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und
  2. deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern).

Im Mittelpunkt steht

  1. die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für wirtschaftliche Zusammenhänge,
  2. die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen,
  3. die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und
  4. die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation.

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Didaktische Grundsätze des Clusters Produktmanagement:

Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit externen Partnern durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden.

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist Grundlage für professionelles Handeln.

Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Produktmanagement und Projektatelier“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Unternehmensmanagement:

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Unternehmensmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Möglichkeiten vorzusehen.

Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet.

Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Unternehmensmanagement“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung realer (insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Produktmanagement und Projektatelier“) aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben.

Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall sind eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert.

Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Höheren Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation zu orientieren.

Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation:

In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.
  2. Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern.
  3. Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern.
  4. Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen.
  5. Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln.
  6. Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen.
  7. Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben.
  8. Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur.
  9. Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen.
  10. Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern.
  11. In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern.

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um ein fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

  1. Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird,
  2. organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte,
  3. Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind (zB Unternehmensmanagement),
  4. Unterrichtsgegenstände, die sich besonders für eine Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Unternehmensmanagement“ eignen.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Produktmanagement und Projektatelier“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet “Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft“ und „Rechnungswesen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule auf die damit verbundenen Besonderheiten hinweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

1. ETHIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Didaktische Grundsätze

Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
  2. sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
  2. Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
  2. Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
  2. Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
  2. die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.

Lehrstoff

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

I. Jahrgang (1. und 2. Semester)

Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Soziale Beziehungen

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glück

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Sucht und Selbstverantwortung

Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Natur und Wirtschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religion und Weltanschauung

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Prinzipien normativer Ethik

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Medien und Kommunikation

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Judentum, Christentum, Islam

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Umgang mit Tieren

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens

Sex und Gender;

Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion

Konflikte und Konfliktbewältigung

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Grundkonzepte der Ethik

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Entwicklung und aktuelle Situation;

Diversität und Diskriminierung:

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Identitäten und Moralentwicklung

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Wirtschaft und Konsum

Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten

Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Positionen und Begriffe der Ethik

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik

Moral und Recht

Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte

Sport

Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung

8. Semester– Kompetenzmodul 8:

Religions- und Moralkritik

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität

Technik und Wissenschaft

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

Schultypenspezifische Vertiefung

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Positionen und Begriffe der Ethik

Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik

Krieg und Frieden

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit

Schultypenspezifische Vertiefung

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

10. Semester:

Humanismus

Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung

2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION

2.1 DEUTSCH

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  2. können grundlegende Sprachnormen beschreiben und sie anwenden;
  3. können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und korrekt anwenden;
  4. können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
  5. können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden;
  6. können das wesentliche Fachvokabular anwenden;
  7. können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen;
  8. können Informationen ordnen und wiedergeben;
  9. können Fragen verständlich und angemessen in Standardsprache formulieren und beantworten;
  10. können einfache Sachverhalte berichten, zusammenfassen, erzählen und erklären;
  11. können sinnerfassend lesen;
  12. können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten;
  13. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  14. können eigene Texte planen, schreiben und überarbeiten;
  15. können wesentliche Merkmale von Gattungen erfassen;
  16. können grundlegende Merkmale der Medien beschreiben und den eigenen Medienkonsum hinterfragen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Grundlegende Regeln der Zeichensetzung.

Grundlegende Regeln der Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Wesentliches Fachvokabular.

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Einfache Sachverhalte.

Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen.

Lesen:

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Einzelinformationen.

Erfassen der wichtigsten Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll; Gebrauchsanweisung; fiktionale Texte).

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Informieren und Dokumentieren.

Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe; Brief und Erzählung).

Reflexion:

Reflexion über die Lebenssituation.

Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen.

Medienkonsum.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  2. können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren;
  3. können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden;
  4. verstehen wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter und können diese anwenden;
  5. können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden;
  6. können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen;
  7. können Redeabsichten wahrnehmen;
  8. können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen;
  9. können Informationen aus elektronischen Medien und Texten entnehmen, gliedern und wiedergeben;
  10. können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten;
  11. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  12. können Texte sprachsensibel verfassen;
  13. können lineare und nichtlineare Texte beschreiben;
  14. können Argumente ordnen, Texte planen, schreiben und überarbeiten;
  15. können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erfassen;
  16. können grundlegende Merkmale der Medien und ihre Funktionen erläutern.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreibung, Satzzeichen.

Zuhören und Sprechen:

Wahrnehmen von Redeabsichten.

Einfache Argumente.

Kerninformationen aus Medien.

Lesen:

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten.

Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben:

Planen von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Charakteristik; Exzerpt, Zusammenfassung).

Reflexion:

Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen.

Medien und ihre Funktionen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  2. können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen;
  3. können an Diskussionen teilnehmen;
  4. können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren;
  5. können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden;
  6. können wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden;
  7. können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden;
  8. können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen;
  9. können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
  10. können sprachliche Varietäten des Deutschen erkennen;
  11. können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
  12. können Texte formal und inhaltlich erschließen;
  13. können Informationen gliedern und wiedergeben;
  14. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  15. können Texte sprachsensibel verfassen;
  16. können lineare und nichtlineare Texte beschreiben und kommentieren;
  17. können Texte adressatengerecht planen, schreiben und überarbeiten;
  18. können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erfassen;
  19. können literarische Textsorten, Stoffe und Motive an Beispielen erkennen;
  20. können die Funktionen von Medien erläutern.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreiben und Satzzeichen.

Sprachliche Varietäten des Deutschen.

Zuhören und Sprechen:

Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente.

Diskussion.

Kurzpräsentationen.

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen).

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben:

Planung von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (einfache argumentative Texte, zB Stellungnahme, Leserbrief).

Einfache nichtlineare Texte.

Reflexion:

Literarische Textsorten, Stoffe und Motive.

Medien und ihre Funktionen.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  2. können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen;
  3. können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden;
  4. können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden;
  5. können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen;
  6. können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
  7. können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
  8. können grundlegende rhetorische Mittel erkennen und bewusst einsetzen;
  9. können Texte formal und inhaltlich erschließen;
  10. können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren;
  11. verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten;
  12. können Informationen gliedern und wiedergeben;
  13. können Argumente formulieren, ordnen und für kohärente Texte nutzen;
  14. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  15. können Texte sprachsensibel verfassen;
  16. können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren;
  17. können Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
  18. können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden;
  19. können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern;
  20. können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und haben Einblick in deren Entwicklung;
  21. können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren;
  22. können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Textsortenadäquater Stil.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte).

Zuhören und Sprechen:

Kommentieren und Appellieren.

Grundlegende rhetorische Mittel.

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Nichtlineare Texte.

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Lineare und nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  2. können komplexere Inhalte auch mit Medienunterstützung präsentieren und vor Publikum sprechen;
  3. können Sprachnormen anwenden;
  4. können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden;
  5. können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und beschreiben;
  6. können sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen sowie ausgewählte historische Entwicklungen beschreiben;
  7. können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
  8. können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
  9. können Texte formal und inhaltlich erschließen;
  10. können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren;
  11. verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten;
  12. können Informationen gliedern und wiedergeben;
  13. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  14. können Texte sprachsensibel verfassen;
  15. können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren;
  16. können komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
  17. können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern;
  18. können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden;
  19. können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und haben Einblick in deren Entwicklung;
  20. können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren;
  21. können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Verwendung eines textsortenadäquaten Stils.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte); historische Entwicklungen an Beispielen.

Zuhören und Sprechen:

Präsentationen mit Medienunterstützung.

Rhetorische Mittel.

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Komplexere argumentative Texte.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell).

Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  2. können komplexere Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen;
  3. können Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie vermitteln;
  4. können Sprachnormen anwenden;
  5. können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden;
  6. können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
  7. können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
  8. können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen;
  9. können Texte formal und inhaltlich erschließen;
  10. verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten;
  11. können Informationen entnehmen, gliedern und wiedergeben;
  12. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  13. können Texte sprachsensibel verfassen;
  14. können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren;
  15. können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und kommentieren;
  16. können komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
  17. können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden;
  18. können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern;
  19. können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und haben Einblick in deren Entwicklung;
  20. können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren;
  21. können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen;
  22. können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen:

Adressatenorientiert und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen.

Lesen:

Vergleichendes Lesen.

Wesentliche Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben:

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Kommentar; Zusammenfassung aus mehreren Quellen; Textanalyse).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  2. können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen;
  3. können Sprachnormen anwenden;
  4. können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden;
  5. können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen;
  6. können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede reflektieren;
  7. können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und beschreiben;
  8. können Texte formal und inhaltlich erschließen;
  9. verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten;
  10. können Informationen gliedern und wiedergeben;
  11. können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten;
  12. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  13. können Texte sprachsensibel verfassen;
  14. können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden;
  15. können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren;
  16. können komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
  17. können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren;
  18. können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern;
  19. können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und haben Einblick in deren Entwicklung;
  20. können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren;
  21. können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen;
  22. können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen:

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen.

Lesen:

Vergleichendes Lesen.

Wesentliche Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben:

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  2. können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen;
  3. können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen;
  4. können Gespräche moderieren;
  5. können Sprachnormen anwenden;
  6. können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren;
  7. können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren;
  8. können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen;
  9. können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
  10. können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen;
  11. können Texte formal und inhaltlich erschließen;
  12. verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten;
  13. können Informationen gliedern und wiedergeben;
  14. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  15. können Texte sprachsensibel verfassen;
  16. können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden;
  17. können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren;
  18. können komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
  19. können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren;
  20. können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern;
  21. können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und haben Einblick in deren Entwicklung;
  22. können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren;
  23. können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen;
  24. verstehen Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen:

Rhetorische Mittel.

Moderation von Gesprächen.

Lesen:

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).

Textsortenüberblick.

Reflexion:

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen;
  2. können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen;
  3. können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen;
  4. können Gespräche moderieren;
  5. können Sprachnormen beschreiben und anwenden;
  6. können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren;
  7. können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren;
  8. können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen;
  9. können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen;
  10. können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen;
  11. können Texte formal und inhaltlich erschließen;
  12. verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten;
  13. können Informationen gliedern und wiedergeben;
  14. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  15. können Texte sprachsensibel verfassen;
  16. können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden;
  17. können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren;
  18. können komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
  19. können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren;
  20. können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern;
  21. können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und haben Einblick in deren Entwicklung;
  22. können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren;
  23. können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen;
  24. können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen:

Rhetorische Mittel.

Lesen:

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede).

Reflexion:

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

Schularbeiten:

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

2.2 ENGLISCH

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird;
  3. können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen;
  4. verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
  5. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden;
  6. können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht;
  7. können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
  8. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  9. können auf sehr einfache Art ihre Meinung ausdrücken;
  10. können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
  11. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  12. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  13. können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler:

zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Email, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Alltagstexte:

zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder.

Einfache Formulare:

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Log-in auf einer Webseite.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  3. können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen;
  4. verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
  5. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt;
  6. können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
  7. können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
  8. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  9. können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken;
  10. können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
  11. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  12. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  13. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Reisen, Wohnen, Bildung, Gesundheit, Einkaufen, Mode und Bekleidung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  3. können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen;
  4. verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
  5. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  6. können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
  7. können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
  8. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte, detaillierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  9. können ihre Meinung ausdrücken und auf einfache Art begründen;
  10. können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden;
  11. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  12. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Reisen, Wohnen, Bildung, Ernährung, Einkaufen, Mode und Bekleidung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen).

Mündliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt (zB im Einzelhandel).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  3. können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
  4. verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
  5. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können im alltäglichen Bereich adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  6. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  7. können sich in einer Reihe von unterschiedlichen einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht;
  8. können sprachliche Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
  9. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte, detaillierte Beschreibung über verschiedenen vertraute Themen geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  10. können vorbereitete, einfache Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt);
  11. können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden;
  12. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  13. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  14. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Kunst und Kultur, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kulturen und Gesellschaften des englischsprachigen Raums, Reisen, Gesundheit, Arbeitswelt, Medien.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt (zB Dienstleistungen).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  3. können Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
  4. verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
  5. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  6. können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  7. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  8. können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht,
  9. können sprachliche Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
  10. können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  11. können vorbereitete, einfache Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt);
  12. können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden;
  13. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  14. können kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren, diese beschreiben und präsentieren;
  15. können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
  16. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  17. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Kunst und Kultur, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kulturen und Gesellschaften des englischsprachigen Raums, Reisen, Gesundheit, Arbeitswelt, Medien.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Email, Leserbrief, Artikel, Diskussion).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt (zB Anfrage, Einladung; unkomplizierte Telefonate).

Einfache Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen;
  3. verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  4. können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
  5. können Grafiken verstehen und in Zeitungsartikeln zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
  6. verstehen klar formulierte unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
  7. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  8. können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  9. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  10. können sich in vielen unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht;
  11. können eine Reihe sprachlicher Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
  12. können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  13. können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einer Reihe von vertrauten Themen Standpunkte darlegen sowie durch relevante Erklärungen und Argumente begründen;
  14. können vorbereitete, unkomplizierte Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf einfache Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren;
  15. können detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden;
  16. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb;
  17. können kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren und diese beschreiben und präsentieren;
  18. können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
  19. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  20. können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing, Lifestyle, Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitung, Proposal usw.

Informationsgespräch, Videokonferenz; Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen, Moderation von Veranstaltungen, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen;
  3. verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  4. können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
  5. können Grafiken verstehen und in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen und Standpunkte erfassen;
  6. können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen, sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
  7. verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen;
  8. verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  9. können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  10. können mit Medien bewusst umgehen;
  11. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  12. können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
  13. können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  14. können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen;
  15. können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf unkomplizierte Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren;
  16. können detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden sowie die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  17. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb;
  18. können kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, beschreiben und präsentieren;
  19. können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
  20. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  21. können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing, Lifestyle, Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitungen, Proposal usw.

Informationsgespräch, Videokonferenz; Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen, Moderation von Veranstaltungen, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen;
  3. verstehen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen und können dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  4. können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
  5. können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen;
  6. können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
  7. verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  8. können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  9. können mit Medien bewusst umgehen;
  10. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  11. können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
  12. können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben;
  13. können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen;
  14. können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren;
  15. können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  16. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb;
  17. kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit;
  18. können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
  19. können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
  20. erkennen die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen;
  21. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  22. können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing, Lifestyle, Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitungen, Proposal usw.

Informationsgespräch, Videokonferenz; Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen, Moderation von Veranstaltungen, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen;
  3. verstehen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen und können dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  4. können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
  5. können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen;
  6. können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
  7. verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  8. können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  9. können mit Medien bewusst umgehen;
  10. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  11. können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
  12. können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben;
  13. können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen;
  14. können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren;
  15. können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  16. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb;
  17. kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit;
  18. können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
  19. können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
  20. erkennen die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen;
  21. verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen;
  22. können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden, wobei Lücken im Wortschatz zu Zögern und Umschreibungen führen können;
  23. können den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit verwenden, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern;
  24. verfügen über eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen;
  25. haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation;
  26. beherrschen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen;
  27. können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist;
  28. können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing, Lifestyle, Design in der Gesellschaft.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation).

Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung).

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitung, Proposal usw.

Informationsgespräch, Videokonferenz; Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen, Moderation von Veranstaltungen, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen;
  2. können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt;
  3. verstehen das Wesentliche von kurzen, sehr einfachen Mitteilungen und Anweisungen;
  4. verstehen einfache Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben;
  5. können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen;
  6. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  7. können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird;
  8. können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt;
  9. können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern;
  10. können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben;
  11. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler:

zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft.

Kurze Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von Formularen (bereits medienunterstützt).

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden.

Einfache Einkaufsgespräche.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen;
  2. können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen;
  3. verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen;
  4. verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden;
  5. können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfache Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen;
  6. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  7. können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird;
  8. können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt;
  9. können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern;
  10. können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über Erlebnisse berichten;
  11. können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben;
  12. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  13. können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Die im I. Jahrgang erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung. Landeskundliche Grundkenntnisse über das Zielland.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Situationen der Arbeitswelt. Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern Pausen helfen, den Sinn zu erfassen, wobei die sprachentypische Intonation und Sprechgeschwindigkeit möglichst natürlich sein sollen;
  2. verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen;
  3. verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden;
  4. verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw.;
  5. können einfachen Alltagstexten konkrete Informationen entnehmen;
  6. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  7. können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation weitgehend davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird;
  8. können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt;
  9. können sich mit einfachen Wendungen über Menschen und Orte äußern;
  10. können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über Erlebnisse berichten;
  11. können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze zu einem kurzen Text verbinden;
  12. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  13. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  14. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung.

Landeskundliche Grundkenntnisse über das Zielland.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Situationen der Arbeitswelt. Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen;
  2. verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird;
  3. können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen;
  4. verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden;
  5. verstehen das Wesentliche von kurzen, einfachen allgemeinen und berufsbezogenen Mitteilungen und Anweisungen;
  6. können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen;
  7. verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe, einfache berufliche Korrespondenz usw.;
  8. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  9. können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht;
  10. können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
  11. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  12. können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken;
  13. können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
  14. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  15. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  16. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung der Arbeitswelt.

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation:

zB Telefonate, Korrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen), Notizen, Ankündigungen, Memos. Bewerbung.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Formen der Kommunikation, Bildung).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird;
  3. können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen;
  4. können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen;
  5. verstehen einfache Texte wie zB von E-Mails, SMS, Einträgen in sozialen Netzwerken, Briefen und berufsbezogener Korrespondenz;
  6. verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
  7. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  8. können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht;
  9. können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
  10. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  11. können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken;
  12. können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
  13. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  14. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  15. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung der Arbeitswelt.

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation:

zB Telefonate, Korrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Notizen, Ankündigungen, Memos; Bewerbung.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Formen der Kommunikation, Bildung).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert, deutlich und mit vertrautem Akzent gesprochen wird;
  2. verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird;
  3. können einfachen Alltagstexten, einfachen Zeitungsartikeln und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen sowie einfache Grafiken verstehen;
  4. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in vertrauten Situationen der Arbeitswelt, in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden;
  5. verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
  6. können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  7. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  8. können sich in einer Reihe von einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Gesundheit, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
  9. können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
  10. können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  11. können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden;
  12. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  13. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  14. können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen:

zB gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation:

zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), einfache Berichte.

Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Korrespondenz, Blog, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert, deutlich und mit vertrautem Akzent gesprochen wird;
  2. verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  3. können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
  4. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in Standardsituationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  5. verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
  6. können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  7. können einigermaßen bewusst mit Medien umgehen;
  8. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  9. können sich relativ leicht in strukturierten Situationen und kurzen Gesprächen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit sozialen Beziehungen und beruflichen Aktivitäten geht;
  10. können eine Reihe einfacher Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
  11. können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken und begründen;
  12. können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt);
  13. können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden;
  14. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  15. können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren, diese in einfacher Form beschreiben;
  16. können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
  17. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  18. können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen:

zB politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation:

zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Berichte.

Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Korrespondenz, Blog, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Erfahrungsbereich und dem beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird;
  2. verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  3. können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich konkrete Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
  4. verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
  5. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  6. können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  7. können bewusst mit Medien umgehen;
  8. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  9. können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit, wirtschaftlichen Aktivitäten sowie aktuellem Geschehen geht;
  10. können eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen;
  11. können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  12. können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt);
  13. können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden;
  14. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  15. kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit;
  16. können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren und diese in einfacher Form beschreiben;
  17. können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
  18. können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
  19. erfahren die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen;
  20. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  21. können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Bericht, Rundbrief, Homepage, einfacher PR‑Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung usw.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt- und Firmenmessen.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken, Statistiken und visuellen Impulsen.

Ausgewählte Bereiche der Handelskorrespondenz (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden).

Motivationsschreiben.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, Blog, Korrespondenz, Diskussion).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Erfahrungsbereich und dem beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird;
  2. verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  3. können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich konkrete Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
  4. verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
  5. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  6. können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  7. können bewusst mit Medien umgehen;
  8. verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  9. können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit, wirtschaftlichen und touristischen Aktivitäten sowie aktuellem Geschehen geht;
  10. können eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen;
  11. können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  12. können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt);
  13. können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden;
  14. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  15. kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit;
  16. können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren und diese in einfacher Form beschreiben;
  17. können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
  18. können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
  19. erfahren die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen;
  20. zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen;
  21. können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden.
  22. verfügen über eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird und lassen eine sprachentypische Intonation erkennen;
  23. zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt;
  24. können zwischen formellem und informellem Register unterscheiden, sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend;
  25. können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Bericht, Rundbrief, Homepage, einfacher PR‑Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung usw.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt- und Firmenmessen.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken, Statistiken und visuellen Impulsen.

Ausgewählte Bereiche der Handelskorrespondenz (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden).

Motivationsschreiben.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, Blog, Korrespondenz, Diskussion).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

2.4 DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE

III. Jahrgang

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen;
  2. können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt;
  3. verstehen das Wesentliche von kurzen, sehr einfachen Mitteilungen und Sätzen, besonders wenn das Gesagte durch nonverbale Kommunikationsmittel unterstützt wird;
  4. verstehen einfache Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben;
  5. können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen;
  6. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  7. können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird;
  8. können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt;
  9. können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen äußern;
  10. können einige einfache Wendungen und Sätze schreiben;
  11. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler:

zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken.

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort und Befinden.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen;
  2. können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt;
  3. verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen;
  4. verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden;
  5. können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfache Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen;
  6. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  7. können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird;
  8. können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt;
  9. können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern;
  10. können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über Erlebnisse berichten;
  11. können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben;
  12. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.

Lehrstoff:

Die im 5. Semester erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Einkaufen, Unterkunft, Freizeit und Sport.

Kurze Mitteilungen, Einladungen, Listen, Ausfüllen von Formularen (auch medienunterstützt).

Erweiterung des Repertoires an Fragen und Antworten zu Dingen, Hobbys usw.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

IV. Jahrgang

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen;
  2. können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen;
  3. verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen (zB Wegbeschreibungen) und Anweisungen;
  4. verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden;
  5. verstehen einfache kurze E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw.;
  6. können einfachen Alltagstexten konkrete Informationen entnehmen;
  7. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  8. können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird;
  9. können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt;
  10. können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern;
  11. können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben sowie auf sehr einfache Art über Erlebnisse berichten;
  12. können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze mit einfachen Konnektoren verbinden;
  13. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  14. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Beruf.

Einfache alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Situationen im Bereich öffentlicher Verkehr.

Einfache Alltagstexte:

zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen;
  2. verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen worum es geht, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird;
  3. können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen;
  4. verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden;
  5. verstehen das Wesentliche von kurzen, einfachen allgemeinen und berufsbezogenen Miteilungen und Anweisungen;
  6. können einfachen Alltagstexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen;
  7. verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw.;
  8. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  9. können sich in einigen vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht;
  10. können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen;
  11. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine kurze einfache Beschreibung von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben sowie auf einfache Art über Erfahrungen berichten;
  12. können auf einfache Art ihre Meinung ausrücken;
  13. können einfache Sätze und Wendungen mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
  14. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  15. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung des Berufsfeldes und der Arbeitswelt.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation:

einfache Gespräche (zB öffentliche Verkehrsmittel), kurze Telefonate, kurze Beschreibungen von Lebensgewohnheiten (zB Feste, Feiertage, Traditionen und Speisen im eigenen Land und in den Ländern der Zielsprache); Berichte über Erlebnisse und Erfahrungen (zB Gespräche, E-Mail), kurze Berichte zu Themen aus dem Lebensumfeld.

Einfache Informationsmaterialien.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen;
  2. verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird;
  3. können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen;
  4. verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden;
  5. können einfachen Alltagstexten und sehr einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen;
  6. verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw.;
  7. verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
  8. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  9. können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht;
  10. können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen;
  11. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebensbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben sowie auf einfache Art über Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  12. können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken;
  13. können über die eigene Herkunft und Ausbildung mit einfachen sprachlichen Mitteln mündlich und schriftlich kommunizieren;
  14. können vorbereitete einfache Präsentationen zu vertrauten Themen durchführen;
  15. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  16. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  17. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Reisen und landeskundlichen Grundkenntnissen über die Zielländer.

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation:

Einfache Gespräche, kurze Telefonate, kurze Beschreibung von Lebensgewohnheiten.

Erstellen einfacher Informationsmaterialien (medienunterstützt).

Einfache Beschreibung von Situationen der Arbeitswelt.

Aktuelle Themen.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen;
  2. verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird;
  3. können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen;
  4. verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden;
  5. können einfachen Alltagstexten und sehr einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen;
  6. verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw.;
  7. verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
  8. können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  9. können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht;
  10. können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen;
  11. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebensbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben sowie auf einfache Art über Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  12. können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken;
  13. können über die eigene Herkunft und Ausbildung mit einfachen sprachlichen Mitteln mündlich und schriftlich kommunizieren;
  14. können vorbereitete einfache Präsentationen zu vertrauten Themen durchführen;
  15. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  16. verfügen über ein begrenztes Repertoire an elementaren sprachlichen Mitteln, die es ihnen ermöglichen, vertraute Alltags- und Berufssituationen zu bewältigen; sie müssen allerdings in der Regel Kompromisse in Bezug auf die Realisierung der Sprechabsicht machen und nach Worten suchen;
  17. verfügen über genügend Wortschatz, um in vertrauten einfachen Situationen und in Bezug auf vertraute Themen routinemäßige Angelegenheiten im alltäglichen und beruflichen Umfeld zu erledigen und beherrschen den dafür erforderlichen begrenzten Wortschatz ausreichend gut;
  18. können häufige einfache Strukturen und Wendungen, die an Situationen des alltäglichen und beruflichen Umfelds mit voraussagbaren Inhalten gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden; auch wenn elementare Fehler auftreten wird in der Regel klar, was sie ausdrücken möchten;
  19. verfügen über eine verständliche Aussprache, auch wenn ein merklicher Akzent vorhanden ist und öfters etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar;
  20. zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt;
  21. sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und können gebräuchliche Höflichkeitsformeln verwenden;
  22. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation:

Bewerbungs- und Motivationsschreiben, CV-Europass.

Bewerbungsgespräch.

Aktuelle Themen.

Notizen aus einfachen Sachtexten (mündlich und schriftlich).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. NATURWISSENSCHAFTEN UND MATHEMATIK

3.1 NATURWISSENSCHAFTEN

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Definitionen von häufig benötigten Messgrößen und Maßeinheiten nennen und oft verwendete Vorsilben benutzen;
  2. sich Größenverhältnisse erschließen und Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos einordnen;
  3. die Entwicklung des naturwissenschaftlichen Weltbilds aus historischer Sicht beschreiben;
  4. die wichtigsten Formen von Energie beschreiben;
  5. das Prinzip der Energieerhaltung in abgeschlossenen Systemen beschreiben;
  6. die Umwandlungen von Energieformen beobachten und die Energiearten benennen;
  7. die wichtigsten thermischen Größen beschreiben;
  8. Licht als elektromagnetische Welle und die wichtigsten Phänomene des Lichts beschreiben;
  9. die wichtigsten Phänomene des Schalls beschreiben;
  10. modellhafte Vorstellungen zum Aufbau der Materie nennen.

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. unter Anleitung beobachten, experimentieren, einfache Protokolle verfassen und grundlegende Aussagen über die Genauigkeit von Messungen tätigen;
  2. die Arbeitsweise der Physik anhand von ausgewählten Beispielen erläutern;
  3. Fragestellungen zu den wichtigsten Energieträgern für regenerative und konventionelle Energienutzung recherchieren und beantworten;
  4. Natur- und Alltagsphänomene beobachten, beschreiben und ihre Bedeutung erörtern.

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundidee des internationalen Einheitensystems beschreiben, Messgrößen in verschiedenen Einheiten ausdrücken und häufig gebrauchte Vorsilben benützen;
  2. mit den wichtigsten physikalischen Größen einfache Berechnungen durchführen;
  3. Vor- und Nachteile bewerten, die bei Nutzung der unterschiedlichen Energieformen jeweils auftreten;
  4. das Prinzip der Energieumwandlung anhand von Beispielen aus Alltag und Technik anwenden;
  5. bei der Bildung von Modellen zwischen Modellvorstellung und Wirklichkeit unterscheiden.

Lehrstoff:

Bedeutung der Naturwissenschaften für unser tägliches Leben.

Arbeitsweise der Physik von der Beobachtung zum physikalischen Gesetz.

Entwicklung des Weltbildes aus historischer Sicht.

Internationales Einheitensystem.

Physikalische Größen, Maßeinheiten, Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos.

Energiebegriff, Formen von Energie und Energieerhaltung.

Energietechnik (Energieträger, regenerative und konventionelle Energienutzung; Erzeugung, Weiterleitung und Nutzung des elektrischen Stroms; Maßnahmen zur Einsparung von Energie; Vor- und Nachteile der Nutzung unterschiedlicher Energieformen).

Grundlagen von Optik und Akustik.

Farbenlehre und Spektrum des Lichts.

Atommodelle und Periodensystem.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. in Grundzügen die Formelsprache der Chemie erläutern;
  2. den Aufbau von ausgewählten anorganischen Stoffen erläutern;
  3. die Bedeutung von Wasser und Luft als Grundlage des Lebens erklären;
  4. chemische Experimente beobachten und sachrichtig beschreiben.

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Systematik des Periodensystems zur Abschätzung von Stoffeigenschaften erfassen und nutzen;
  2. Stoffumwandlungen an Hand chemischer Reaktionen beschreiben;
  3. einfache chemische Gleichungen aufstellen;
  4. sachgerecht, sorgsam und sicherheitsbewusst arbeiten;
  5. einfache Freihandexperimente durchführen und sie dokumentieren.

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Sicherheitsbestimmungen beachten und aus den Gefahrstoffsymbolen auf geeignete Schutzmaßnahmen im Umgang mit Chemikalien schließen;
  2. Eigenschaften der Stoffe anhand geeigneter Bindungsmodelle erklären;
  3. beispielhaft Maßnahmen zur Verbesserung der Luft- und Wassergüte angeben.

Lehrstoff:

Arbeitsweise und Formelsprache der Chemie, Gefahrensymbole.

Gemenge und Reinstoff.

Bausteine der Materie.

Chemische Bindungen und Reaktionen.

Struktur, Eigenschaften, Gewinnung und Nutzung von verschiedenen anorganischen Stoffen an Hand ausgewählter Beispiele (zB Wasser, Säuren, Basen, Salze).

Wasser und Luft als Lebensgrundlage (Bedeutung, Schadstoffe, Klimawandel).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. den Aufbau von Kohlenwasserstoffen beschreiben und die wichtigsten organischen Stoffklassen und ihre Eigenschaften nennen;
  2. einfache organische Stoffe gemäß der IUPAC-Nomenklatur benennen;
  3. den Aufbau von Eiweißen, Kohlenhydraten und Fetten beschreiben;
  4. die Herstellung und Bedeutung ausgewählter synthetischer und halbsynthetischer Stoffe beschreiben;
  5. die wichtigsten Reaktionstypen der organischen Chemie erläutern.

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. sachgerecht, sorgsam und sicherheitsbewusst arbeiten;
  2. einfache Untersuchungen im Bereich der organischen Chemie durchführen.

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die wichtigsten organischen Verbindungen nennen;
  2. Erkenntnisse und Methoden in ausgewählten aktuellen Texten oder anderen medialen Beiträgen beschreiben und beurteilen.

Lehrstoff:

Grundlagen der organischen Chemie.

Benennung nach IUPAC.

Stoffklassen anhand von ausgewählten Beispielen (zB Alkohole).

Aufbau und chemische Eigenschaften der Nährstoffe (Kohlehydrate, Fette, Eiweiße) und Naturfasern.

Reaktionsmechanismen zur Herstellung von Makromolekülen (zB Kunstfasern).

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Merkmale des Lebens nennen;
  2. den Unterschied zwischen Pro- und Eukaryoten erläutern;
  3. die Grundlagen der klassischen Genetik nennen;
  4. die Grundlagen der Fortpflanzung nennen.

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. unter Anleitung beobachten, mikroskopieren und dokumentieren;
  2. durch Recherche Informationen zu ausgewählten Themen wie Infektionskrankheiten gewinnen.

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Lebensformen ihrer Umgebung biologischen Kategorien zuordnen;
  2. zwischen beschreibenden (naturwissenschaftlichen) und normativen (ethischen) Aussagen unterscheiden.

Lehrstoff:

Kennzeichen des Lebens.

Überblick über unterschiedliche Lebensformen.

Zelle als Grundeinheit des Lebens.

Viren und Bakterien als Krankheitserreger.

Mitose und Meiose, Fortpflanzung des Menschen.

Klassische Genetik.

Humangenetik (Genom, ausgewählte Erbgänge, Erbkrankheiten, Untersuchungsmethoden).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. das Grundvokabular der Molekulargenetik anwenden;
  2. die Struktur des menschlichen Erbgutes und die Vorgänge der Vererbung beschreiben;
  3. die wichtigsten Methoden der Genetik in ihren wichtigsten Grundzügen erläutern;
  4. Mechanismen der Evolution erklären und Beispiele anführen;
  5. einfache ökologische Systeme beschreiben und wechselseitige Beziehungen der Lebewesen erläutern.

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Bedeutung von Nukleinsäuren, genetischem Code, Replikation und Genexpression einordnen;
  2. Sachinformationen zu Schwerpunktthemen sortieren, gewichten und sie in geeigneter Weise darstellen;
  3. Informationen zu naturwissenschaftlichen Fragestellungen verschiedener Quellen auswerten und diese auch mithilfe entsprechender Techniken und Methoden verarbeiten;
  4. zu gesellschafts- oder alltagsrelevanten naturwissenschaftlichen Themen referieren.

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Argumente für bzw. gegen die Nutzung von Gentechnik oder anderen aktuellen Technologien in geeigneter Weise einander gegenüberstellen und reflektieren;
  2. Aspekte des menschlichen Lebens auch unter ökologischen Gesichtspunkten betrachten;
  3. Auswirkungen von Umweltfaktoren erläutern und bewerten;
  4. die Interaktionen zwischen Lebewesen eines Ökosystems aufzeigen.

Lehrstoff:

Molekulargenetik (Nukleinsäuren, genetischer Code, identische Replikation).

Proteinbiosynthese (vom Gen zum Protein).

Grundlagen und Methoden sowie Chancen und Risiken der Gentechnologie.

Aktuelle Forschungsergebnisse.

Evolutionstheorie (Ursprung und Entwicklung des Lebens und der Artenvielfalt; Mechanismen der Evolution).

Ökologische Grundbegriffe.

Humanökologie und Nachhaltigkeit.

3.2 ANGEWANDTE MATHEMATIK

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Bezeichnungen, den Aufbau und die Eigenschaften der Zahlenmengen (N, Z, Q, R) nennen, Zahlen diesen Mengen zuordnen und auf der Zahlengeraden darstellen;
  2. Zahlen von Festkommadarstellung in Gleitkommadarstellung umwandeln und umgekehrt;
  3. mit Zahlen in Gleitkommadarstellung mit und ohne Technologieeinsatz operieren;
  4. die Prozentrechnung verstehen und als Zahlen angeben;
  5. Anwendungsaufgaben mit Prozentzahlen lösen;
  6. die Kenntnisse über Fest- und Gleitkommadarstellung von großen und kleinen Zahlen auf den Bereich Maße und Maßeinheiten anwenden;
  7. die Maßeinheiten für Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Zeiteinheiten nennen;
  8. die Vorsilben Kilo, Mega, Giga, Tera, Dezi, Zenti, Milli, Mikro, Nano sinnvoll bei Anwendungsaufgaben interpretieren;
  9. Maßeinheiten mit Hilfe der Potenzschreibweise darstellen und damit Rechenoperationen durchführen;
  10. Zahlen runden und die dabei nötige Genauigkeit im Zusammenhang mit Anwendungen abschätzen.

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. mit Variablen und mit Termen (Klammerterme, Binome, Brüche und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten) ohne Technologieeinsatz operieren;
  2. die Regeln zum Auflösen von Klammern beschreiben;
  3. folgende binomische Formeln (a±b)² und a² – b² anwenden und damit Terme auflösen bzw. Terme faktorisieren;
  4. die Rechengesetze für das Rechnen mit Potenzen mit ganzzahligen Hochzahlen nennen;
  5. diese Rechengesetze argumentieren, sie in geeigneten Aufgaben anwenden und die Ergebnisse interpretieren und kommunizieren;
  6. lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen mit und ohne Technologieeinsatz lösen und die Lösungsmenge interpretieren;
  7. schulartenspezifische Problemstellungen durch lineare Gleichungen in einer Variablen modellieren;
  8. das problembezogene Modell der linearen Gleichung interpretieren und argumentieren und dieses zur Lösung von Aufgabenstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen heranziehen;
  9. Formeln aus verschiedenen Anwendungsbereichen nach einer gesuchten Variablen umformen;
  10. die Zusammenhänge und Abhängigkeiten der einzelnen Variablen interpretieren und argumentieren;
  11. ein lineares Gleichungssystem in 2 Variablen ohne Technologieeinsatz und in mehr Variablen mit Technologieeinsatz lösen;
  12. unterschiedliche Lösungsfälle (eine Lösung, keine Lösung, unendlich viele Lösungen) rechnerisch und grafisch interpretieren und argumentieren;
  13. ein lineares Gleichungssystem für schulartenspezifische Problemstellungen modellieren.

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eine Funktion als eindeutige Zuordnung beschreiben;
  2. die Variablen und den Zusammenhang zwischen den beiden Variablen einer Funktion argumentieren;
  3. eine lineare Funktion in verschiedenen Formen (Tabelle, Funktionsgleichung, Funktionsterm, grafisch im Koordinatensystem) darstellen;
  4. den Anstieg und die Werte (Punkte) einer Geraden berechnen;
  5. die Nullstelle der linearen Funktion grafisch und rechnerisch mit und ohne Technologieeinsatz bestimmen;
  6. die Lage zweier Geraden aus der Gleichung und/oder der grafischen Darstellung im Koordinatensystem bestimmen und interpretieren;
  7. Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen durch lineare Funktionen modellieren;
  8. den Schnittpunkt zweier Geraden mit und ohne Technologieeinsatz berechnen;
  9. die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten eines Gleichungssystems mit zwei Variablen mit Hilfe einer Grafik argumentieren (Schnittpunkt, parallele Geraden, identische Geraden);
  10. zwei lineare Funktionen als grafische Darstellung eines anwendungsorientierten Problems deuten;
  11. die Lösung des Gleichungssystems im Zusammenhang mit Problemen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen (Wirtschaft, Alltag, Wissenschaft) argumentieren und kommunizieren;
  12. einfache Formen der mathematischen Modellbildung durchführen.

Lehrstoff:

Zahlen und Maße:

Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen.

Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung.

Maßzahlen und Maßeinheiten.

Algebra und Geometrie:

Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten).

Lineare Gleichung mit einer Variablen.

Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen.

Lineare Ungleichungen mit einer Variablen.

Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.

Funktionale Zusammenhänge:

Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion; Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen; Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle); Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Lösungsbereiche linearer Ungleichungen in zwei Variablen mit Technologieeinsatz bestimmen;
  2. schulartenspezifische Problemstellungen durch Ungleichsysteme mit zwei Variablen modellieren;
  3. die Zielfunktion für die Problemstellung einer linearen Optimierung formulieren;
  4. die Lösung einer linearen Optimierung mit Technologieeinsatz ermitteln und interpretieren sowie den Lösungsweg erklären;
  5. die Gesetze für das Rechnen mit Potenzen auf Potenzen mit gebrochenen Hochzahlen anwenden;
  6. Wurzeln als gebrochene Hochzahlen darstellen und umgekehrt;
  7. quadratische Gleichungen in einer Variablen lösen;
  8. reelle Lösungen quadratischer Gleichungen ermitteln und interpretieren;
  9. die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten einer quadratischen Gleichung erkennen und argumentieren.

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen grafisch skizzieren bzw. mit Hilfe von Technologieeinsatz exakt darstellen und Eigenschaften dieser Funktionstypen angeben und erklären;
  2. quadratische Funktionen für Problemstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft modellieren und ihre Lösungen interpretieren;
  3. gesuchte Werte von quadratischen Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen mit Technologieeinsatz ermitteln;
  4. diese Werte kontextbezogen interpretieren.

Lehrstoff:

Algebra und Geometrie:

Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen.

Lineare Optimierung mit zwei Variablen.

Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln.

Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen.

Funktionale Zusammenhänge:

Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Begriffe natürlicher und dekadischer Logarithmus als Urheberfunktion der Exponentialfunktion erläutern;
  2. die Rechengesetze für Logarithmen (log(a.b), log(a/b), log(an)) in Grundaufgaben anwenden;
  3. Gleichungen vom Typ aλx = b mit Hilfe des Logarithmus lösen;
  4. Sinus, Cosinus und Tangens im rechtwinkeligen Dreieck als Verhältnis zweier Seiten interpretieren und für Berechnungen im rechtwinkeligen Dreieck einsetzen;
  5. Daten in Matrixform darstellen;
  6. Summe, Differenz und Produkt zweier Matrizen berechnen sowie die Multiplikation einer Matrix mit einem Skalar mit Technologieeinsatz;
  7. Ergebnisse der Berechnungen mit Matrizen interpretieren und erklären;
  8. einen Produktionsprozess ausgehend von Rohstoffen bis zu den Endprodukten grafisch darstellen und zugehörige Berechnungen mit Matrizen beschreiben und durchführen.

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Sinus-, Cosinus- und Tangensfunktionen ausgehend vom Einheitskreis mit Winkel im Grad- und im Bogenmaß grafisch darstellen und argumentieren.

Lehrstoff:

Algebra und Geometrie:

Rechengesetze für Logarithmen.

Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen).

Matrizenrechnung:

Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess.

Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck.

Funktionale Zusammenhänge:

Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis).

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Eigenschaften der Exponentialfunktion und ihrer Parameter im Hinblick auf deren Verlauf interpretieren;
  2. Eigenschaften der Exponentialfunktion in Anwendungsproblemen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft interpretieren;
  3. die Begriffe „Halbwertszeit und Verdoppelungszeit“ erklären sowie kontextbezogen berechnen;
  4. kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Hilfe von Exponentialfunktionen beschreiben;
  5. zur Berechnung von Wachstums- und Zerfallsproblemen Technologie kompetent einsetzen und Ergebnisse interpretieren;
  6. das Bildungsgesetz endlicher geometrischer Folgen und Reihen verstehen;
  7. die Summenformel endlicher geometrischer Reihen verstehen;
  8. mit Folgen und Reihen Berechnungen in finanzmathematischen Problemstellungen durchführen;
  9. Zinseszinsaufgaben auf Grundlage der geometrischen Folgen modellieren;
  10. Zinseszinsrechnungen durchführen, Lösungswege dokumentieren und die Ergebnisse interpretieren;
  11. Rentenrechnungen auf Grundlage geometrischer Reihen modellieren;
  12. das Grundvokabular der Finanzmathematik (Kapital, Zinssatz, Zinseszins, Raten, Endwert, Barwert, ganz- und unterjährige Verzinsungsperiode, Annuität, Auf- und Abzinsen) anwenden.

Lehrstoff:

Funktionale Zusammenhänge:

Eigenschaften der Exponentialfunktionen.

Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen.

Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel.

Zinseszinsrechnung.

Rentenrechnung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Geldflüsse bei unterschiedlichen Sparformen berechnen, beurteilen und vergleichen;
  2. Rückzahlungen und die unterschiedlichen Konditionen bei Krediten berechnen, beurteilen und vergleichen;
  3. einen Schuldtilgungsplan aufstellen und erklären;
  4. Technologie für Berechnungen in der Finanzmathematik kompetent einsetzen und die Ergebnisse interpretieren.

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundbegriffe der Statistik nennen;
  2. statistische Daten erheben oder recherchieren;
  3. die Unterschiede bei der Bearbeitung von quantitativen und von qualitativen Merkmalen beschreiben;
  4. Daten in unterschiedlichen Formen darstellen;
  5. Daten und Darstellungsformen kritisch hinterfragen und interpretieren;
  6. absolute, relative, prozentuelle Häufigkeiten ermitteln;
  7. Häufigkeiten eindimensionaler Daten grafisch darstellen und können diese Darstellungen argumentieren und interpretieren;
  8. die Definitionen einzelner Begriffe der beschreibenden Statistik wie arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Median, Quartil, Modus, empirische Varianz, Standardabweichung, Spannweite, Quartilsabstand nennen und mit Boxplot-Diagrammen interpretieren;
  9. Lage- und Streuungsmaße mit Technologieeinsatz ermitteln;
  10. Median, Minimum, Maximum und Quartile in Boxplots darstellen;
  11. die Lösungswege und Lösungen in der beschreibenden Statistik interpretieren und dokumentieren.

Lehrstoff:

Funktionale Zusammenhänge:

Sparformen; Kredite und Schuldtilgung.

Stochastik:

Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit.

Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten.

Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand).

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Regression zweidimensionaler Daten erklären;
  2. die Regressionslinie zweidimensionaler Daten mit Technologieeinsatz berechnen, grafisch darstellen und die Ergebnisse interpretieren;
  3. die Qualität des Zusammenhangs zweier Größen (oder zweier Merkmale) erklären und argumentieren.

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Grenzwert- und Stetigkeit intuitiv deuten;
  2. die Definitionen des Differenzenquotienten und des Differentialquotienten wiedergeben;
  3. Differenzenquotient und Differentialquotient mit Hilfe der Änderungsrate argumentieren;
  4. Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen differenzieren;
  5. mit Hilfe der Ableitungsregeln (Summen-, Produkt- und Kettenregel) Summen, Produkte und Verkettungen dieser drei Funktionsarten differenzieren;
  6. den Zusammenhang zwischen Funktion und ihrer Ableitungsfunktion erkennen;
  7. grafisch und rechnerisch lokale Extremwerte von Funktionen finden und können die Bedeutung lokaler Extremwerte beschreiben;
  8. das Krümmungsverhalten der Funktion an Hand der grafischen Darstellung und mit Hilfe der 2. Ableitung erkennen;
  9. Wendepunkte berechnen.

Lehrstoff:

Stochastik:

Regression von zweidimensionalen Datenmengen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Analysis:

Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff.

Differenzenquotient und Differentialquotient; Änderungsrate.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln.

Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. das Modell der Kostentheorie erklären;
  2. Aufgaben in wirtschaftlichem Kontext mit Kosten-, Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen modellieren;
  3. Berechnungen und grafische Darstellungen in der Kostentheorie durchführen;
  4. die Modelle der Preistheorie erklären;
  5. die Ableitungsfunktion in der Kosten- und Preistheorie anwenden, die Ergebnisse interpretieren, die Lösungswege erklären und dokumentieren;
  6. Aufgabenstellungen aus der Wirtschaft mit Nachfrage,- Erlös – und Gewinnfunktion modellieren;
  7. Berechnungen und grafische Darstellungen in der Preistheorie durchführen;
  8. die Stammfunktion der Potenz- und Polynomfunktion ohne Technologieeinsatz ermitteln;
  9. den Begriff des unbestimmten Integrals erläutern;
  10. die Bedeutung des unbestimmten und des bestimmten Integrals erklären;
  11. den Zusammenhang zwischen Funktion und Stammfunktion erklären, beschreiben und grafisch deuten;
  12. den Begriff des bestimmten Integrals zur Berechnung von Flächen heranziehen;
  13. Flächeninhalte mit Hilfe des Integrals mit und ohne Technologieeinsatz berechnen.

Lehrstoff:

Analysis:

Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristiger Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze).

Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum).

Unbestimmte und bestimmte Integrale; Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung.

Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. den Begriff der Wahrscheinlichkeit erläutern;
  2. die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines Zufallsereignisses berechnen und deuten;
  3. die Regeln zur Berechnung von Wahrscheinlichkeiten auf einander ausschließende bzw. voneinander unabhängige Ereignisse anwenden;
  4. Zufallsexperimente („Ziehen mit/ohne Zurücklegen“) mit Baumdiagrammen modellieren, Pfadregeln anwenden und Baumdiagramme interpretieren;
  5. Wahrscheinlichkeitsrechnung bei schulartenspezifischen Aufgabenstellungen durchführen und die Ergebnisse interpretieren sowie den Lösungsweg argumentieren;
  6. die Grundvoraussetzung und die Parameter für eine Binomial- und eine Normalverteilung nennen;
  7. die Wahrscheinlichkeitsdichtefunktion einer Binomial- und Normalverteilung grafisch skizzieren;
  8. die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von binomial- bzw. normalverteilten Ereignissen mit Technologieeinsatz berechnen und interpretieren;
  9. Erwartungswert und Standardabweichung der beiden Verteilungen berechnen;
  10. die Auswirkung von Erwartungswert und Standardabweichung auf die Verteilungskurve interpretieren und erklären;
  11. praxisorientierte Aufgabenstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft mit Hilfe der Binomial- und Normalverteilung lösen.

Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Zahlen in Gleitkommadarstellung und Prozentzahlen bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und in Zusammenhang mit Algebra, Geometrie, mit Funktionen und Analysis sowie mit Stochastik sicher einsetzen und mit ihnen Berechnungen durchführen;
  2. Maße und Maßeinheiten bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und im Zusammenhang mit allen inhaltlichen Kompetenzbereichen korrekt benützen, umrechnen und Berechnungen durchführen.

Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander in Zusammenhang bringen und die erworbenen inhalts- wie handlungsbezogenen Kompetenzen aus diesen Bereichen der jeweiligen Problemstellung anpassen und einsetzen;
  2. die erworbene Werkzeugkompetenz im Umgang mit Technologieeinsatz bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen aus diesen Kompetenzbereichen sicher und gezielt einsetzen.

Lehrstoff:

Stochastik:

Begriff der Wahrscheinlichkeit.

Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse.

Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung).

Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen:

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Matrizen:

Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Gleichungen, Ungleichungen, funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander verknüpfen und mittels erworbener Inhalts-, Handlungs- und Werkzeugkompetenz schulartenspezifische Problemstellungen aus Alltag, Wirtschaft und Wissenschaft bearbeiten;
  2. Gleichungen- und Ungleichungssysteme im Bereich der linearen Optimierung bei praxisorientierten Aufgabenstellungen sicher und gezielt einsetzen und die Lösungen interpretieren und argumentieren;
  3. Zinseszins- und Rentenrechnung im Bereich der schulartenspezifischen Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schultilgung kompetent zur Modellbildung und zum Berechnen nutzen, die Lösungen interpretieren und argumentieren;
  4. Differenzial- und Integralrechnung sowie funktionale Zusammenhänge bei wirtschaftsmathematischen Aufgabenstellungen gezielt und sicher einsetzen, und sowohl in der Kosten- wie in der Preistheorie Lösungswege und Lösungen dokumentieren, interpretieren und erklären;
  5. sowohl die Kenntnisse aus der Statistik, wie auch aus der Wahrscheinlichkeitsrechnung sinnvoll verbinden und zur Lösung und Interpretation von praxisorientierten und schulartenspezifischen Stochastik-Aufgaben heranziehen.

Lehrstoff:

Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung:

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Zinseszins- und Rentenrechnung:

Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung.

Differenzieren und Integrieren:

Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie.

Stochastik:

Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Schularbeiten:

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 1 zwei- und 1 dreistündige Schularbeit.

4. GESELLSCHAFT UND KULTUR

4.1 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben;
  2. historische Vorgänge erfassen, richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen;
  3. Ereignisse Epochen begründend zuordnen und kennen Grundlagen und Ziele der historischen Arbeit;
  4. anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge erklären und beurteilen;
  5. ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der jeweiligen Zeit verstehen;
  6. ausgewählte facheinschlägige Quellen und Medien zielgerichtet nutzen;
  7. die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und diese anhand von aktuellen und historischen Fallbeispielen erklären;
  8. die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben und die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen.

Lehrstoff:

Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft:

Quellen und Methoden.

Orientierung in der Zeit:

Historische Kulturräume. Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung.

Frühe (vor)staatliche Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens:

Frühe Hochkulturen, die griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus usw.

Änderung des Welt- und Menschenbildes zu Beginn der Neuzeit:

Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und ihre Folgen.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen beschreiben;
  2. Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen;
  3. historische Vorgänge erfassen, richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen;
  4. Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben;
  5. sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen;
  6. anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen;
  7. Ereignisse Epochen begründend zuordnen;
  8. die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften und Kulturen erkennen und diese anhand von Fallbeispielen erklären;
  9. die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen.

Lehrstoff:

Historische Entwicklungen zwischen Absolutismus und Aufklärung (Umbrüche, Revolutionen, Grund- und Menschenrechte).

Entwicklung des modernen Staates.

Grundlagen und Aufgaben des Staates (Verfassungsprinzipien).

Moderne Demokratie am Beispiel Österreich:

Wahlrecht. Möglichkeiten und Formen der Partizipation. Politische Parteien und andere Akteure.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. gesellschaftliche, soziale, politische und kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen;
  2. die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen sowie diese korrekt angeben und zitieren;
  3. aktuelle Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen;
  4. historische Vorgänge erfassen, richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen;
  5. anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen;
  6. ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit beschreiben;
  7. historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben;
  8. die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften und Kulturen erkennen und diese anhand von Fallbeispielen erklären;
  9. die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen.

Lehrstoff:

Europa und die Welt im 19. Jahrhundert (Liberalismus, Nationalismus, Revolutionsjahr 1848, Imperialismus).

Industrialisierung, Soziale Frage und Lösungsideen.

Österreichische Geschichte im 19. Jahrhundert.

Erster Weltkrieg, Folgen und Russische Revolution.

Österreich 1918 bis 1945.

Totalitäre Ideologien (Entstehung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede).

Verfolgung, Holocaust, Widerstand.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. gesellschaftliche, soziale, politische und kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen;
  2. die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten;
  3. Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen;
  4. historische Vorgänge erfassen, richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen;
  5. Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben und sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen;
  6. anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen;
  7. ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit beschreiben;
  8. historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben;
  9. die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften und Kulturen erkennen und diese anhand von Fallbeispielen erklären;
  10. die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen.

Lehrstoff:

Zweiter Weltkrieg und seine unmittelbaren gesellschaftspolitischen Folgen.

Österreich ab 1945.

Kalter Krieg, Teilung Europas, internationale Blockbildung, Stellvertreterkriege.

Internationale Geschichte ab 1945.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. politische, gesellschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen;
  2. die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten;
  3. Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen;
  4. historische Vorgänge erfassen, richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen;
  5. sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen;
  6. die Strukturen und Funktionsweisen des europäischen politischen Systems beschreiben, als mündige EU-Bürgerinnen und -Bürger handeln und haben Einblick in aktuelle politische Entwicklungen;
  7. Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben und sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen;
  8. anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen;
  9. ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit beschreiben;
  10. historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben;
  11. die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften und Kulturen beschreiben und diese anhand von Fallbeispielen erklären;
  12. die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen;
  13. zu aktuellen Themen Stellung nehmen und Standpunkte argumentieren.

Lehrstoff:

Österreichische Verfassung (Gewaltenteilung – Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung).

Europa und die Welt nach 1990.

Europäische Union (Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung, Institutionen).

Aktuelle Entwicklungen.

4.2 Recht

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ausgewählte rechtliche Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und die dafür erforderlichen Rechtsbegriffe verstehen;
  2. die grundlegenden Rechtsvorschriften und -quellen nennen;
  3. die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden;
  4. die entsprechenden Wege der Rechtsdurchsetzung finden.

Lehrstoff:

Grundlagen der Rechtsordnung:

Juristische Begriffe. Abgrenzungen. Rechtsanwendung.

Zugang zum Recht:

Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.

Ausgewählte Bereiche des Verwaltungsrechts.

Privatrecht:

Ausgewählte Aspekte aus Personen-, Familien-, Erb-, Sachen- und Schuldrecht.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ausgewählte rechtliche Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und die dafür erforderlichen Rechtsbegriffe verstehen;
  2. die grundlegenden Rechtsvorschriften und -quellen nennen;
  3. die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden;
  4. die entsprechenden Wege der Rechtsdurchsetzung finden.

Lehrstoff:

Ausgewählte Aspekte des Privatrechts.

Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts.

Ausgewählte Bereiche des Immaterialgüterrechts (zB Urheberrecht).

Grundlagen des Exekutions- und Insolvenzverfahrens; Privatkonkurs.

5. WIRTSCHAFT

5.1 WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE UND VOLKSWIRTSCHAFT

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. kartographische Medien anwenden;
  2. geologische und geomorphologische Kräfte beschreiben und ihre Auswirkungen erklären;
  3. Struktur und Dynamik von ausgewählten mineralischen Rohstoffmärkten und Energierohstoffmärkten anhand strategisch relevanter Märkte erklären;
  4. Entwicklungen in der Weltbevölkerung analysieren und Wirtschaftsräumen zuordnen.

Lehrstoff:

Grundlagen der Geographie (Orientierung mit unterschiedlichen kartographischen Medien; physiogeographische Grundlagen).

Märkte (Energierohstoffe, mineralische Rohstoffe).

Globale Bevölkerungstendenzen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Grundlagen der Klimageographie erklären;
  2. Nutzungsformen der landschaftsökologischen Zonen zuordnen;
  3. Struktur und Dynamik von agrarischen Rohstoffmärkten anhand strategisch relevanter Märkte erklären;
  4. wirtschaftliche und soziale Entwicklungen analysieren und volkswirtschaftliche Konsequenzen ableiten;
  5. Lebenswelten in ländlichen und städtischen Regionen in Österreich und weltweit vergleichen.

Lehrstoff:

Grundlagen der Klimageographie.

Landschaftsökologische Zonen.

Märkte (agrarische Rohstoffe).

Schwach entwickelte Räume und Schwellenräume (Indikatoren und Gründe der Unterentwicklung).

Ökonomischer Wandel und Fortschritt in ausgewählten Regionen.

Lebenswelten im ländlichen und städtischen Raum.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. volkswirtschaftliche Grundbegriffe und Messgrößen erklären;
  2. verschiedene Wirtschaftssysteme, -ordnungen und -theorien erklären;
  3. den Konjunkturablauf beschreiben;
  4. Auswirkungen konjunktureller Veränderungen auf nationaler und globaler Ebene beschreiben;
  5. die Markt, Marktformen und Preisbildung beeinflussenden Faktoren sowie Gründe für Marktversagen erläutern;
  6. die Ziele und Zielkonflikte der Wirtschaftssubjekte sowie Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf den Wirtschaftskreislauf analysieren;
  7. die Auswirkungen wirtschaftspolitischer Maßnahmen auf die Wirtschaftssubjekte analysieren.

Lehrstoff:

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe.

Magisches Viereck der Volkswirtschaft.

Wirtschaftssysteme – Wirtschaftsordnungen.

Marktformen, vollkommener Markt und Marktversagen, Preis.

Konjunkturpolitik.

Volkswirtschaftliche Messgrößen (zB Bruttoinlandsprodukt, (Gender) Human Development Index, Arbeitslosenquote, Gini Koeffizient).

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die europäische Integration und die Erweiterung der EU anhand von Beispielen analysieren;
  2. naturräumliche Gegebenheiten Österreichs beschreiben;
  3. ökonomische Entwicklungen in verschiedenen Räumen der Welt erläutern;
  4. die Notwendigkeit einer nachhaltigen Wirtschaft vor dem Hintergrund der Ressourcenverknappung beurteilen.

Lehrstoff:

Europäische Integration.

Österreich (Naturräumliche Voraussetzungen und Nutzung; Wirtschaftsstandort Österreich).

Wirtschaftsstrukturen hochentwickelter Räume.

Globalisierung und Nachhaltigkeit.

5.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. den Einfluss und die Bedeutung von Wirtschaft im täglichen Leben beschreiben und die Auswirkungen des Wirtschaftens einschätzen;
  2. die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Kaufvertrages erläutern;
  3. die Schritte bis zum Abschluss eines Kaufvertrages beschreiben;
  4. Kaufverträge analysieren;
  5. ihr Wissen über den Kaufvertrag im Privat- und Berufsleben situationsgerecht anwenden.

Lehrstoff:

Grundlagen der Wirtschaft.

Unternehmen:

Leistungsbereiche in Unternehmen unterschiedlicher Branchen.

Kaufvertrag:

Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen; Bestandteile).

Rechte und Pflichten der Vertragspartner.

Rechnungslegung und Umsatzsteuer.

Schriftverkehr.

Einsatz fachspezifischer Software.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Zahlungsformen beschreiben;
  2. bei vertragswidriger Erfüllung des Kaufvertrages entsprechende Maßnahmen setzen;
  3. ihre Rechte als Konsumentinnen und Konsumenten sowie als Unternehmerinnen und Unternehmer aufzählen und bei Verletzungen entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Zahlungsformen.

E-Commerce und Konsumentenschutz.

Kaufvertragsverletzungen.

Schriftverkehr.

Einsatz fachspezifischer Software

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. den Prozess der Personalauswahl beschreiben;
  2. Instrumente der Personalauswahl und Personalentwicklung nennen;
  3. Modelle der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung und Motivation nennen;
  4. Grundlagen des Arbeitsrechts anwenden;
  5. Bewerbungsunterlagen erstellen.

Lehrstoff:

Personalwesen und Mitarbeiterführung:

Personalbedarf.

Personalauswahl.

Führungsstile und Motivationsmodelle.

Grundlagen des Arbeitsrechts.

Rechte und Pflichten von Arbeitgeberin und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer.

Bewerbung.

Sozialversicherung.

Arbeitsrechtliche Bestimmungen des Pflichtpraktikums.

Einsatz fachspezifischer Software

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Inhalte und Aufgaben des Business-Plans beschreiben;
  2. die gewerberechtlichen Grundlagen nennen;
  3. die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Unternehmensformen beschreiben;
  4. die Unterschiede sowie die Vor- und Nachteile der wichtigsten Rechtsformen erklären;
  5. die Formen der Vertretung im Unternehmen einander gegenüberstellen.

Lehrstoff:

Inhalte des Businessplans.

Rechtsformen und gesetzliche Grundlagen der Unternehmen:

Gewerberecht.

Rechtsformen.

Firma und Firmenbuch.

Vollmachten.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Investitionsentscheidungen auf Basis der Investitionsrechnung und qualitativer Kriterien treffen;
  2. die unterschiedlichen Arten der Finanzierung erklären und gegenüberstellen;
  3. Finanzierungsmöglichkeiten bewerten und situationsgerecht anwenden;
  4. die Begriffe Konkursverfahren und Sanierungsverfahren unterscheiden und die rechtlichen Folgen nennen.

Lehrstoff:

Finanzierung und Investition, Kreditinstitute und Wertpapiere:

Arten von Investitionen, Investitionsrechnung und Investitionsentscheidung.

Grundlagen der Finanzierung inklusive Wertpapiere.

Kreditinstitute.

Konkursverfahren, Sanierungsverfahren.

Einsatz fachspezifischer Software.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Aufgaben des Marketings beschreiben;
  2. die Funktionsweise der marketingpolitischen Instrumente erklären;
  3. ein Marketingkonzept für eine Geschäftsidee entwickeln;
  4. die unterschiedlichen Organisationsformen (Ablauf- und Aufbauorganisation) der Unternehmen beschreiben;
  5. zwischen strategischen und operativen Managementaufgaben unterscheiden;
  6. Managementkonzepte analysieren und Empfehlungen abgeben.

Lehrstoff:

Marketing, Organisation, Management:

Grundlagen und Funktionen des Marketings.

Marktforschung.

Marketingmix.

Organisationsformen (Ablauf- und Aufbauorganisation).

Managementkonzepte und -aufgaben.

Case Studies (Businessplan).

Einsatz fachspezifischer Software.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Bedeutung des Außenhandels für die österreichische Wirtschaft erklären;
  2. die Risiken bei internationalen Kaufverträgen identifizieren;
  3. Liefer- und Zahlungsbedingungen bei internationaler Geschäftstätigkeit festlegen;
  4. die Bedeutung von Versicherungen für die Wirtschaft und den privaten Bereich erklären;
  5. Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen vernetzt mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“ lösen.

Lehrstoff:

Außenhandel.

Versicherungen.

Case Studies.

Einsatz fachspezifischer Software.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen vernetzt mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“ lösen.

Lehrstoff:

Case Studies (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“).

Einsatz fachspezifischer Software.

Schularbeiten:

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“.

5.3 RECHNUNGSWESEN

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Belege erkennen, prüfen, bearbeiten und organisieren;
  2. Belege und Geschäftsfälle in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfassen;
  3. den Erfolg der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln und analysieren;
  4. die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen;
  5. die wesentlichen Unterschiede zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Doppelter Buchführung erklären;
  6. einfache Bilanzen erstellen und erklären;
  7. einfache Buchungssätze auf Basis von Belegen und Geschäftsfällen unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer bilden und deren Erfolgswirksamkeit beurteilen;
  8. Kontenarten den entsprechenden Kontenklassen zuordnen und den Kontenplan einsetzen;
  9. die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts anwenden und die Umsatzsteuer richtig berechnen und verbuchen.

Lehrstoff:

Belege. Belegorganisation inklusive Formvorschriften.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen. Vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer. Kassa- und Bankbuch. Wareneingangsbuch. Anlageverzeichnis. Umsatzsteuervoranmeldung. Erfolgsermittlung.

Einführung in die Doppelte Buchführung:

Inventar. Bilanz. Gewinn- und Verlustrechnung.

Kontenarten in Verbindung mit Kontenrahmen und Kontenplan.

Einfache Geschäftsfälle (vorwiegend aus Handelsbetrieben):

Verbuchung in der Doppelten Buchführung auf Konten inklusive Abschluss.

Bildung von Buchungssätzen auch anhand von Originalbelegen.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. einfache Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen;
  2. die Erfolgsauswirkung dieser Geschäftsfälle erkennen und interpretieren.

Lehrstoff:

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung, Bestandsveränderungen, Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten. Rabatte).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung verbuchen;
  2. laufende Bezüge inklusive Überstunden abrechnen und verbuchen;
  3. Sonderzahlungen abrechnen;
  4. einen Lohn- und Gehaltszettel erklären;
  5. Lohn- und Gehaltsnebenkosten ermitteln und verbuchen;
  6. eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen.

Lehrstoff:

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Skonto, Rechnungsausgleich durch Kredit- und Bankomatkarte, Privatentnahmen, Privateinlagen, KFZ-Betriebskosten, Mahnspesen, Verzugszinsen, Kontoabschluss Bank).

Personalverrechnung:

Abrechnung von Löhnen und Gehältern. Überstundenberechnung. Sonderzahlungen. Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Arbeitnehmerveranlagung.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Zusammenhang und Unterschied zwischen Finanzbuchführung und Kostenrechnung erklären;
  2. Aufwände bzw. Erträge zu Kosten bzw. Erlösen überleiten;
  3. Kosten auf Kostenstellen zurechnen sowie die Selbstkosten und die Zuschlagsätze im Handel, in der Produktion und im Handwerk ermitteln;
  4. branchentypische Kalkulationen durchführen und die Ergebnisse auf ihre Anwendbarkeit überprüfen;
  5. das Betriebsergebnis ermitteln und erklären;
  6. komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen.

Lehrstoff:

Kostenrechnung:

Bezugskalkulation, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung.

Absatzkalkulation für Handel, Produktion (einfache Produktionsbetriebe) und Handwerk.

Fachspezifische Software, Tabellenkalkulation.

Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden;
  2. Deckungsbeiträge berechnen und interpretieren;
  3. Unternehmensentscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen und diese kostenrechnerisch und betriebswirtschaftlich beurteilen;
  4. Fremdwährungen (Valuten und Devisen) umrechnen;
  5. komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen.

Lehrstoff:

Kostenrechnung (Teilkostenrechnung inklusive Unternehmerentscheidungen).

Valuten und Devisen.

Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung (insbesondere Anzahlungen, Abrechnung von Kredit- und Bankomatkarten, Steuern und Abgaben).

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses beschreiben;
  2. Bewertungsprinzipien anwenden;
  3. ein Anlagenverzeichnis führen;
  4. den Anschaffungswert und die Abschreibung ermitteln und verbuchen;
  5. laufende Aufwendungen im Zusammenhang mit Anlagen erfassen;
  6. Anlagenzugänge und -abgänge erfassen;
  7. eine Warenbewertung durchführen und die notwendigen Buchungen tätigen;
  8. komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen.

Lehrstoff:

Jahresabschluss (Grundlagen; Bilanzierungsvorschriften inklusive Bewertungsvorschriften).

Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens – Vorräte.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Bewertungsprinzipien anwenden;
  2. Forderungen nach Einbringlichkeit zuordnen und bewerten sowie die Auswirkung der Bewertung auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erläutern;
  3. das Grundprinzip der Rechnungsabgrenzung und die Auswirkung auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erklären;
  4. die Notwendigkeit von Rückstellungen erläutern und erforderliche Buchungen im Zusammenhang mit Rückstellungen durchführen;
  5. den Jahresabschluss für Einzelunternehmen erstellen;
  6. die Grundzüge der Erfolgsverteilung für eine Personengesellschaft beschreiben;
  7. komplexere Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen durchführen und Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen.

Lehrstoff:

Jahresabschluss (Forderungsbewertung; Rückstellungen; Rechnungsabgrenzung).

Abschluss von Einzelunternehmen; Erfolgsverteilung in einer Personengesellschaft.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Jahresabschlüsse lesen;
  2. wichtige finanzwirtschaftliche und erfolgswirtschaftliche Kennzahlen berechnen und interpretieren;
  3. Unterschiede und Zusammenhänge zwischen Unternehmensrecht und Steuerrecht im Rahmen eines Jahresabschlusses in Grundzügen erklären;
  4. die Einkommensteuer berechnen und die Grundlagen des Einkommensteuerrechts nennen;
  5. komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen;
  6. Fallstudien vernetzt mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft“ bearbeiten.

Lehrstoff:

Jahresabschluss (Analyse, Kennzahlen).

Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen).

Fächerübergreifende Case Studies.

Fachspezifische Software, Tabellenkalkulation.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen;
  2. Fallstudien vernetzt mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft“ bearbeiten.

Lehrstoff:

Fächerübergreifende Case Studies.

Fachspezifische Software, Tabellenkalkulation.

Schularbeiten:

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft“.

6. PRODUKTMANAGEMENT

6.1 WERKSTOFFLEHRE UND -ANALYSE

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihre fundierten Fachkenntnisse über ausgewählte Werkstoffe in der Fachsprache wiedergeben;
  2. die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften und Produktionsverfahren an Fertigprodukten beispielhaft erklären;
  3. die Verbindung zwischen Ökonomie und Ökologie in Bezug auf Rohstoffbeschaffung, Fertigungsprozesse sowie Verwertung und Entsorgung herstellen und kritische Beurteilungen vornehmen;
  4. die Bedeutung ethischer Grundsätze bei der Produkterzeugung einschätzen;
  5. die verbrauchsnahen Produkte sowohl der natürlichen als auch der chemisch technischen Werkstoffe nennen;
  6. ihr Wissen über die Vielfalt der Materialeigenschaften und deren Einsatzgebiete umsetzen;
  7. internationale Kennzeichnungen und Normen an Produkten erklären;
  8. Handbücher, Kataloge und technische Hilfsmittel verwenden;
  9. einfache Werkstoffanalysen und Prüfmethoden durchführen;
  10. das theoretische Wissen über organische Werkstoffe bei der Produktgestaltung und Produktbearbeitung anwenden;
  11. den geschichtlichen und kulturellen Kontext eines Werkstoffes einordnen.

Lehrstoff:

Holz.

Papier.

Kunststoffe.

Kautschuk.

Fasern für Heimtextilien und technische Textilprodukte.

Leder und Pelz.

Aktuelle Materialentwicklungen.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die chemischen und physikalischen Eigenschaften von anorganischen Werkstoffen sowie die damit verbundenen Verarbeitungs-, Bearbeitungs- und Einsatzmöglichkeiten nennen;
  2. die wesentlichen und spezifischen Produktionsformen von anorganischen Werkstoffen erklären;
  3. sich mit ökologischen, ökonomischen und ethischen Überlegungen in allen Stufen der Produkterzeugung bis hin zur Verwertung und Entsorgung auseinandersetzen;
  4. die verbrauchsnahen Produkte aus ausgewählten Werkstoffen nennen;
  5. internationale Kennzeichnungen und Normen an Produkten erklären;
  6. einfache Werkstoffanalysen und Prüfmethoden durchführen;
  7. das theoretische Wissen über anorganische Werkstoffe bei der Produktgestaltung und Produktbearbeitung anwenden;
  8. einen Werkstoff in seinem geschichtlichen und kulturellen Kontext betrachten.

Lehrstoff:

Metalle.

Tonkeramik.

Aktuelle Materialentwicklungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihre fundierten Fachkenntnisse über die Werkstoffe Tonkeramik, Minerale, Stein und Glas sowie aktuelle Materialentwicklungen wiedergeben und Werkstoffanalysen durchführen;
  2. wesentliche und spezifische Produktionsverfahren beschreiben und die erzeugten Fertigprodukte an Beispielen analysieren;
  3. Umwelt-, Entsorgungs- und Recyclingprobleme erkennen;
  4. die erworbenen Kenntnisse auf die Produktgestaltung und Produktbearbeitung übertragen;
  5. den Werkstoff hinsichtlich seines geschichtlichen, kulturellen und ethischen Kontextes beschreiben.

Lehrstoff:

Tonkeramik.

Minerale.

Stein.

Glas.

Aktuelle Materialentwicklungen.

6.2 PRÄSENTATION

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die grundlegenden Bausteine einer Präsentation beschreiben;
  2. den Grundaufbau einer Präsentation erklären;
  3. unterschiedliche Präsentationsformen erläutern;
  4. kreative Präsentationsideen entwickeln sowie einfache Präsentationen vorbereiten und durchführen;
  5. unterschiedliche Präsentationsmedien sowie deren Funktion und Einsatzbereiche nennen;
  6. Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Medien erläutern;
  7. unterschiedliche Präsentationsmedien und Präsentationssoftware situationsgerecht einsetzen.

Lehrstoff:

Präsentationsbausteine, -aufbau und -arten.

Kreativitätsprozesse.

Präsentationskonzepte und Präsentationsprojekte.

Analoge und digitale Präsentationsmedien; Medieneinsatz.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Aufgaben einer Präsentatorin und eines Präsentators beschreiben;
  2. einfache Präsentationsziele formulieren;
  3. eine Zuhörergruppe analysieren und beschreiben;
  4. die grundlegenden Visualisierungs- und Gestaltungsrichtlinien erläutern;
  5. einfache Visualisierungskonzepte analog und digital umsetzen;
  6. einfache Präsentationen strukturiert aufbereiten, durchführen und nachbereiten;
  7. die Bedeutung der Körpersprache einschätzen und diese bei Präsentationen einsetzen;
  8. rhetorische Instrumentarien auswählen und in Präsentationssituationen anwenden;
  9. die Grundregeln für Feedback nennen.

Lehrstoff:

Aufgabenbereiche einer Präsentatorin und eines des Präsentators.

Grundlagen des rhetorischen Instrumentariums.

Zieldefinition; Zuhöreranalyse.

Visualisierungsmöglichkeiten, Gestaltungselemente, Visualisierungskonzepte.

Präsentationsprojekte mit analoger und digitaler Medienunterstützung; Feedback.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die wichtigsten Kriterien der Informations-, Überzeugungs- und Produktpräsentation nennen;
  2. den konzeptionellen Aufbau von unterschiedlichen Präsentationsformen beschreiben;
  3. konkrete Präsentationsziele definieren und unterschiedliche Zuhörergruppen analysieren;
  4. Präsentationsprojekte einzeln und im Team ziel- und zuhörerorientiert aufbereiten, organisieren und durchführen;
  5. kreative Visualisierungskonzepte entwickeln und nach ästhetischen Gesichtspunkten aufgabenorientiert umsetzen;
  6. digitale und analoge Medien für unterschiedliche Präsentationssituationen auswählen und situativ einsetzen;
  7. die Bedeutung und Einsatzmöglichkeiten sowie die Wirkung von Eventtechnik beschreiben;
  8. frei vor Publikum agieren.

Lehrstoff:

Informations-, Überzeugungs- und Produktpräsentation.

Smart-Ziele, Präsentationsorganisation.

Grundlagen der Eventtechnik.

Bewegungs- und Sprechtraining.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können die Bedeutung der Verständlichkeitsprinzipien erkennen und diese für den Präsentationserfolg nützen;
  2. verfügen über die nötigen rhetorischen Fähigkeiten zur Bewältigung alltäglicher und beruflicher Kommunikationssituationen im internen und externen Kontext;
  3. können konstruktiv Feedback geben und annehmen;
  4. können die Struktur von Verkaufsgesprächen beschreiben;
  5. können Fragetechniken zur Ermittlung von Kundenwünschen unterscheiden und einsetzen;
  6. können eine Verkaufspräsentation kundenorientiert aufbereiten, organisieren und durchführen;
  7. können digitale Präsentationsunterlagen mit Layout-Software erstellen;
  8. können mit Eventtechnik in fiktiven Präsentationssituationen experimentieren.

Lehrstoff:

Rhetorisches Instrumentarium.

Videotraining, Feedbackanalyse.

Verkaufspräsentationen und Verkaufsstrategien.

Eventtechnik.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die unterschiedlichen Moderationsmethoden nennen;
  2. Methoden und Techniken der Moderation beschreiben und unter Einsatz der entsprechenden Medien anwenden;
  3. die Aufgaben einer Moderatorin und eines Moderators beschreiben;
  4. den Kommunikationsprozess in einer Moderation steuern;
  5. den Ablauf gängiger Gruppenprozesse beschreiben sowie Konflikte erkennen und Lösungsansätze erarbeiten;
  6. unterschiedliche Moderationsprojekte planen sowie Moderationen vorbereiten, durchführen und evaluieren;
  7. die Ergebnisse der Arbeitsprozesse einer Moderation fachgerecht visualisieren und digitale Protokolle erstellen.

Lehrstoff:

Moderationsbausteine, Moderatorin und Moderator, Moderationsmethoden, Moderationsarten.

Frage- und Antworttechniken.

Teambildung und Gruppenprozesse.

Konfliktarten, -ursachen und Lösungsstrategien.

Videoanalyse.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Präsentationsaufträge analysieren und Präsentationen strategisch planen;
  2. Konzepte für interne und externe Projektpräsentationen und Events entwickeln sowie zielorientiert steuern;
  3. die Grundlagen der Interaktionsstrategien nennen und diese in unterschiedlichen Präsentations- und Moderationssituationen lösungsorientiert einsetzen;
  4. berufsnahe Projektaufträge kompetenzorientiert lösen;
  5. durchgeführte Projekte analytisch und kritisch reflektieren und evaluieren;
  6. Eventtechnik und Multimediaanwendungen situationsgerecht nutzen.

Lehrstoff:

Messepräsentation, Unternehmensauftritt, Eventabwicklung.

Interaktionsstrategien; Unternehmenskommunikation.

Moderationstraining.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. multimediale Präsentationen zielorientiert planen, aufbereiten und durchführen;
  2. die Grundlagen der interkulturellen Kommunikation in Präsentationskonzepten anwenden;
  3. bei Präsentationen durch einen kompetenten Auftritt überzeugen und entsprechend interagieren;
  4. wesentliche Module des Assessment-Centers nennen und diese in Auswahlverfahren nutzen.

Lehrstoff:

Multimediale Präsentationen.

Interaktionsstrategien; interkulturelle Kommunikation und Gesprächsführung.

Meeting, Business Behaviour.

Assessment-Center.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. bei Präsentationen durch einen kompetenten Auftritt überzeugen und entsprechend interagieren;
  2. unterschiedliche Vortragstechniken situationsabhängig und sicher einsetzen;
  3. komplexe Visualisierungskonzepte von Gestaltungsrichtlinien ableiten, optimieren und lösungsorientiert umsetzen.

Lehrstoff:

Vortragstechniken.

Präsentationsprojekte.

6.3 PRODUKTDESIGN

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundlagen der Produktentwicklung wiedergeben;
  2. die theoretischen und praktischen Grundlagen des Designs beschreiben;
  3. die Basiselemente der Formenlehre zuordnen und anwenden;
  4. unterschiedliche Gestaltungstechniken und die dafür entsprechenden Arbeitswerkzeuge anwenden;
  5. die Grundlagen der Farbenlehre anwenden;
  6. typografische Grundregeln umsetzen;
  7. Grundlagen adäquater Software anwenden.

Lehrstoff:

Grundlagen der Produktentwicklung.

Designgrundlagen.

Formenlehre.

Gestaltungstechniken.

Farbenlehre.

Typografische Grundregeln.

Kreativitätstechniken.

Software-Anwendung.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. einfache Formen zwei- und dreidimensional darstellen;
  2. zielorientierte Designaufgaben ausführen;
  3. den Entwurfsprozess in den Strukturen erkennen und anwenden;
  4. ihre Entwürfe in Grundsätzen grafisch kommunizieren;
  5. Farbenlehre anwendungsbezogen einsetzen.

Lehrstoff:

Prinzipien und Darstellungstechniken der Produktentwicklung.

Perspektivische Darstellung einfacher Formen.

Designprozess.

Formenlehre.

Farbenlehre.

Computeranwendung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. erworbene Techniken in die Entwurfsentwicklung einbeziehen;
  2. Proportionen erkennen und verschiedene Darstellungstechniken anwenden;
  3. Grundlagen der visuellen Wahrnehmung anwenden;
  4. Grundlagen des computerunterstützten Designprozesses umsetzen;
  5. diverse Kreativitätstechniken lösungsorientiert anwenden.

Lehrstoff:

Erweitere Farben- und Formenlehre.

Analoge und digitale Darstellungstechniken.

Visuelle Wahrnehmung.

Designprozess.

Kreativitätstechniken.

Computeranwendung.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können gestalterische Konzepte für Produkte oder Dienstleistungen zielgruppengerecht umsetzen;
  2. beherrschen in Grundzügen die grafische Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von zwei- und dreidimensionalen Produkten;
  3. können Darstellungstechniken software-unterstützt vornehmen.

Lehrstoff:

Gestalterische Konzepte.

Produktentwicklung.

Produktdarstellung.

Computeranwendung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ein themenspezifisches Corporate Design unter Anleitung umsetzen;
  2. Werbegrafik unter Anleitung konzipieren und umsetzen;
  3. branchenübliche Software anwenden;
  4. designgeschichtliche Aspekte erkennen und unterscheiden.

Lehrstoff:

Corporate Design.

Werbegrafik.

Designgeschichte.

Computeranwendung.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. kreative, Lösungsmöglichkeiten entwickeln;
  2. praktische Aufgaben genau, systematisch und kundenorientiert ausführen;
  3. analytisch und konzeptionell arbeiten;
  4. dreidimensionale Modelle computerunterstützt darstellen;
  5. die Ergebnisse ihrer Arbeit branchenüblich dokumentieren und kommunizieren.

Lehrstoff:

Konkrete Entwicklungsarbeiten.

Designprozess.

3D-Modelle.

Aufbereitung (Portfolio, Produktpräsentation).

Computeranwendung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Designtrends on- und offline recherchieren und erkennen;
  2. Fachvokabular anwenden;
  3. Design in seiner Gesamtheit und Komplexität erfassen und am Fallbeispiel anwenden sowie projektorientiert umsetzen;
  4. hinsichtlich Produktdesign unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit verantwortungsbewusst handeln;
  5. ihre Arbeiten in Form von Pixel- und Vektorprogrammen darstellen;
  6. Querverbindungen zur Kulturgeschichte des Designs erkennen.

Lehrstoff:

Designtrends.

Designprozess in Theorie und Praxis.

Kulturgeschichte des Designs.

Kunstgeschichte.

Computeranwendung.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. facheinschlägige Arbeitsaufträge sowie Produktentwicklungen eigenständig und im Team planen, ausführen und präsentieren;
  2. Arbeitsprozesse reflektieren und Feedback geben;
  3. Ideenfindungsprozesse eigenständig starten und durchführen;
  4. themenspezifische Aspekte der Designtheorie untersuchen und formulieren;
  5. designspezifische rechtliche Grundlagen eigenständig erkennen;
  6. serielle Produktionstechniken erkennen und wiedergeben.

Lehrstoff:

Produktentwicklung.

Designprozess in Theorie und Praxis.

Designspezifische rechtliche Grundlagen.

Serielle Produktionstechniken.

Computeranwendung.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. facheinschlägige Arbeitsaufträge sowie Produktentwicklungen eigenständig und im Team planen, ausführen und präsentieren;
  2. Arbeitsprozesse reflektieren und Feedback geben;
  3. Ideenfindungsprozesse eigenständig starten und durchführen;
  4. die Grundformen einer Layoutgestaltung computerunterstützt anwenden und eine individuelle Dokumentation anlegen.

Lehrstoff:

Produktentwicklung.

Ästhetik. Semiotik und Semantik.

Ideelle Inhalte.

Produktimage.

Computeranwendung.

6.4 MEDIENWERKSTATT

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. sich in einem gängigen Vektor- und Pixelverarbeitungsprogramm zurechtfinden;
  2. mit einer gängigen Vektorgrafiksoftware und einer Pixelverarbeitungssoftware Grafiken erstellen, bearbeiten sowie nach eigenen Wünschen verändern;
  3. zwischen Raster- und Vektorgrafik unterscheiden;
  4. mit Farbmodellen umgehen und deren Bedeutung für Druck und Web erklären;
  5. Grafikformate und Komprimierungsverfahren passend einsetzen;
  6. Auflösungen für Print und Web anwenden;
  7. eigenständig neue Dateien in geeigneten Größen und Auflösungen anlegen sowie verändern;
  8. einfache und fortgeschrittene Bildbearbeitungswerkzeuge bedienen;
  9. mit Bildern, Formen und Texten arbeiten;
  10. importieren und exportieren sowie Speicher- und Exportformate passend einsetzen;
  11. einfache Montagen und Bildretuschen erstellen;
  12. verschiedene Social Media Produkte und ihre Möglichkeiten beschreiben;
  13. mit selbst erzeugten Linien, Kurven, Pfaden, Bezier-Kurven und Formen gestalten sowie Vektorgrafiken zeichnen;
  14. eingescannte Vorlagen und selbst gezeichnete Entwürfe nachzeichnen sowie mit Einzelfarben, Mustern oder Verläufen füllen.

Lehrstoff:

Grafikgrundlagen:

Vektor- und Pixelgrafik.

Farbmanagement.

Grafikformate.

Pixelgrafik:

Programmoberfläche und Grundfunktionen.

Einzelfarben und Farbverläufe.

Werkzeuge, Auswahlerstellung, Ebenen, Masken.

Farb- und Tonwertkorrekturen.

Montagen.

Speichern und Export.

Vektorgrafik:

Programmoberfläche und Grundfunktionen.

Werkzeuge, Ebenen und deren Bearbeitungsfunktionen.

Pfade und deren Anwendung.

Farbe, Flächen und Konturen.

Text.

Import, Export.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. den Aufbau einer Webseite erklären;
  2. statische Onlineinhalte planen, erstellen, bearbeiten und veröffentlichen;
  3. Formatierungen von Elementen auf Webseiten vornehmen;
  4. Layouts für Webseiten entwerfen und darauf beliebige Inhalte flexibel platzieren;
  5. Webseiten mit Interaktivität versehen;
  6. verantwortungsbewusst mit Daten aus dem und im Internet umgehen;
  7. Vektor- oder Pixelgrafik für die Weiterverarbeitung im Desktop Publishing vorbereiten.

Lehrstoff:

Internetgrundlagen:

Domain, Webserver, Webspace, Webprotokolle.

Webdesign:

Webseitenstruktur.

Formatierung.

Einfügen von Elementen.

Hyperlinks.

Veröffentlichung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihre Kenntnisse aus dem Bereich des Desktop-Publishing praxisgerecht einsetzen;
  2. mit Hilfe einer gängigen Desktop-Publishing-Software Drucksorten erzeugen und für die Weiterverarbeitung vorbereiten;
  3. Layoutoptionen anwenden und Vorlagen anlegen;
  4. Absatz-, Zeichen- und Objektformate einstellen;
  5. Vektor- oder Pixelgrafik für die Weiterverarbeitung im Desktop-Publishing vorbereiten.

Lehrstoff:

Desktop-Publishing:

Programmoberfläche und Grundfunktionen.

Textarbeit.

Layout.

Vorlagen.

Formatierung.

Import und Export.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. sich in einem gängigen Bewegtbildbearbeitungsprogramm zurechtfinden;
  2. Bewegtbilddarstellungen erzeugen und für die Präsentation aufbereiten;
  3. mit Szenen arbeiten;
  4. 3D-Objekte erzeugen und verarbeiten;
  5. Symbole und Instanzen verwenden;
  6. importieren und exportieren;
  7. selbstständig Animationen zur Präsentation von Objekten erstellen und exportieren.

Lehrstoff:

Programmoberfläche und Grundfunktionen.

Video- und Audioformate.

Storyboard.

Szenen.

Zwei- und dreidimensionale Objekte.

Symbole und Instanzen.

Import und Export.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. einschlägige Softwaresysteme zur Bild-, Grafik- und Layouterstellung bedienen und verstehen fortgeschrittene Funktionen;
  2. Portrait- oder Produktfotos erstellen und optimal für Werbeplakate, Zeitschriften oä. aufbereiten;
  3. Webmodule mit gebräuchlichen Tools gestalten und publizieren;
  4. nach den aktuellen gesetzlichen Grundlagen mit Daten verantwortungsbewusst umgehen;
  5. eigenständig mit Vektor- und Pixelgrafiken arbeiten sowie Webanwendungen erzeugen.

Lehrstoff:

Vektor- und Pixelgrafik (Wiederholung und Vertiefung).

Fotografie.

Webmodule (Wiederholung und Vertiefung).

Web Content Management Systeme (Vorbereitung).

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. in einem gängigen Bewegtbildbearbeitungsprogramm Basisfunktionen selbstständig anwenden und verstehen fortgeschrittene Techniken;
  2. Desktop-Publishing für unterschiedliche Arbeitsaufträge anwenden;
  3. die Bedeutung von Social Media einschätzen;
  4. dynamische von statischen Webinhalten unterscheiden;
  5. die Funktionsweise eines Web Content Management System (CMS) beschreiben;
  6. ein CMS administrieren.

Lehrstoff:

Bewegtbildbearbeitung:

Video- und Audiobearbeitung.

Effekte.

Desktop-Publishing:

Wiederholung und Festigung.

Fortgeschrittene Funktionen.

Inhaltsverzeichnis.

Aufzählung.

Index.

Content Management Systeme:

Grundlagen.

Providerauswahl.

Basisinstallation.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Bedeutung kreativer Konzepte und die Notwendigkeit detaillierter Planung für die Realisierung multimedialer Aufgabenstellungen am Beispiel eines Webauftritts erkennen sowie Konzepte erstellen und umsetzen;
  2. Erläuterungen zu Vorgangsweisen in diversen Programmen und Systemen in deutscher und englischer Sprache nachvollziehen;
  3. für die Umsetzung facheinschlägiger Aufgabenstellungen selbstständig die geeignetste Software finden;
  4. dynamische Onlineinhalte mit Hilfe eines WCMS planen, erstellen und veröffentlichen;
  5. ein WCMS installieren sowie darin eine Website-Struktur mit Navigation, Texten und Grafiken umsetzen;
  6. Inhalte verwalten;
  7. WCMS-Designvorlagen ändern;
  8. WCMS-Erweiterungen installieren;
  9. Sound, Video und Animationen in ein WCMS einbinden;
  10. Benutzer verwalten und für Suchmaschinen optimieren;
  11. die Bedeutung von Social Media einschätzen;
  12. ihre Leistungen im Webdesign definieren.

Lehrstoff:

Basisinstallation, Vorlagen, Anpassungen.

Strukturierung von Inhalten.

Anlegen von Menüs.

Frontend und Backend.

Beiträge.

Formatierung.

Benutzer- und Medienverwaltung.

Erweiterungen.

Multimediaeinbindung.

Suchmaschinenoptimierung.

Webdesignertools der Browser.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. für die Umsetzung facheinschlägiger Aufgabenstellungen selbstständig die geeignetste Software finden;
  2. in den Bereichen Webdesign (statisch und dynamisch), Bildbearbeitung, Grafikdesign, Bewegtbildanimation und Layouting gängige Arbeitsaufträge alleine und im Team ausführen;
  3. alle Phasen eines Produktlebenszyklus von der Idee bis zur Präsentation multimedial aufbereiten;
  4. alle erlernten Kompetenzen anwenden, erweitern und vertiefen.

Lehrstoff:

Wiederholung, Festigung und Erweiterung:

Pixel- und Vektorgrafik.

Desktop-Publishing.

Video, Audio, Animation.

Statisches und dynamisches Webdesign.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. für die Umsetzung facheinschlägiger Aufgabenstellungen selbstständig die geeignetste Software finden;
  2. in den Bereichen Webdesign (statisch und dynamisch), Bildbearbeitung, Grafikdesign, Bewegtbildanimation und Layouting gängige Arbeitsaufträge alleine und im Team ausführen;
  3. alle Phasen eines Produktlebenszyklus von der Idee bis zur Präsentation multimedial aufbereiten;
  4. alle erlernten Kompetenzen anwenden, erweitern und vertiefen.

Lehrstoff:

Wiederholung, Festigung und Erweiterung:

Pixel- und Vektorgrafik.

Desktop-Publishing.

Video, Audio, Animation.

statisches und dynamisches Webdesign.

6.5 PRODUKTMANAGEMENT UND PROJEKTATELIER

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. das Berufsfeld der Produktmanagerin und des Produktmanagers beschreiben;
  2. die Marktsituation eines Käufermarktes im Vergleich zum Verkäufermarkt erklären;
  3. die Marketinginstrumente anhand von Beispielen erkennen und diese einander gegenüberstellen;
  4. dem Produktnutzen entsprechende Funktionen zuordnen;
  5. die Bedeutung der Markenpolitik als produktpolitische Maßnahme erklären;
  6. anhand von Beispielen die Grundelemente einer Marke darstellen;
  7. Produktpräsentationen aus ihrem Lebenskontext analysieren und in konkreten Situationen anwenden;
  8. Produktkomponenten aus ökologischer und wirtschaftlicher Perspektive auswählen;
  9. zwischen den verschiedenen Phasen des Projektmanagements unterscheiden;
  10. unter Anleitung Projekte planen und durchführen;
  11. die Grundstruktur des Projekthandbuchs auftragsbezogen und EDV-unterstützt erstellen;
  12. mit Hilfe von adäquaten Betriebsmitteln und Geräten unter Beachtung entsprechender Sicherheitsrichtlinien auftragsbezogene Präsentationsmodelle herstellen;
  13. einfache technische Zeichnungen konstruieren.

Lehrstoff:

Aufgaben der Produktmanagerin und des Produktmanagers.

Marktsituation.

Marketinginstrumente im Überblick.

Produktpolitik und Markenpolitik.

Grundlagen des Projektmanagements.

Projektplanung, Projektrollen, Projektkultur, Projektdokumentation.

Auftragsbezogene Projekte

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. zwischen strategischer und operativer Programmgestaltung unterscheiden;
  2. Produktionsprogramme von Unternehmen vergleichen;
  3. Produktionsprogramme hinsichtlich Marktattraktivität beschreiben;
  4. praxisrelevante Kriterien zur Marktsegmentierung beschreiben;
  5. aufgrund von Marktinformationen Zielgruppenentscheidungen ableiten;
  6. grundlegende industrielle Verfahrenstechniken unterscheiden und vorschlagen;
  7. technische Zeichnungen mit Detailansichten erstellen;
  8. grundlegende Techniken zur Herstellung von 3D-Modellen anwenden und Materialien entsprechend bearbeiten;
  9. Werkzeuge und Maschinen des Modellbaus fachgerecht einsetzen sowie Maßnahmen der Arbeitssicherheit beachten.

Lehrstoff:

Gestaltungsmaßnahmen des Produktionsprogramms.

Grundverfahren der industriellen Herstellung.

Marktsegmentierung.

Zielgruppenmodelle.

Modellbautechniken.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Planungsinstrumente des PM projektbezogen einsetzen;
  2. einfache Projekte strukturiert aufbereiten, durchführen und nachbereiten;
  3. ablaufbezogene Projektdokumentationen EDV-unterstützt erstellen;
  4. die im Cluster Produktmanagement erworbenen Kompetenzen anwenden;
  5. ein Produktanforderungsprofil erstellen und kreative Lösungsmöglichkeiten entwickeln;
  6. auftragsbezogene Produktvisualisierungen und 3D-Modelle erstellen;
  7. entsprechende Produktbeschreibungen erstellen.

Lehrstoff:

Projekt-Planungsinstrumente.

Produktentwicklungsprozess.

Produktbeschreibung.

Technische Zeichnung.

Präsentationsmodelle.

Projekthandbuch.

Organisation projektrelevanter Unterlagen.

III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Trends erkennen und in Produktentwicklungsprozesse einbinden;
  2. Positionierungen für Produkte EDV-unterstützt erstellen;
  3. Positionierungen von Unternehmen einer Branche vergleichen;
  4. CI-Instrumente anhand von Beispielen beschreiben und anwenden;
  5. betriebliche Wertschöpfungsketten analysieren und neue Gestaltungsvorschläge erarbeiten;
  6. Instrumente des Qualitätsmanagements beschreiben und erklären;
  7. ausgehend von Innovationen und Trends kreative Projektideen aufgrund von Recherchen entwickeln;
  8. kosten- und leistungsbezogene Qualitätskriterien projektbezogen festlegen;
  9. Qualitätsunterlagen EDV-unterstützt erstellen.

Lehrstoff:

Innovationsmanagement.

Trendmanagement.

Corporate Identity.

Positionierung.

Wertschöpfungskette (Beschaffungsmarkt, Absatzmarkt).

Qualitätsmanagement.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. im Rahmen von Projekten unterschiedliche Rollen übernehmen;
  2. Projektplanungsinstrumente selbstständig anwenden;
  3. im Rahmen der Produktentwicklung Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie berücksichtigen;
  4. die Projektsteuerung eigenverantwortlich durchführen;
  5. projektbezogene Präsentationsprodukte entwickeln;
  6. projektbezogene technische Produktbeschreibungen erstellen;
  7. Erweiterungskonzepte der Produktidee entwickeln;
  8. begleitende Projektdokumentationen EDV-unterstützt erstellen.

Lehrstoff:

Projektplanung.

Produktgestaltungsrichtlinien.

Technische Beschreibung.

Modellbau (Erweiterung).

Präsentationsmodelle.

Projektbezogene Kommunikationsstrukturen.

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die grundlegenden Bedingungen eines Dienstleistungsunternehmens beschreiben;
  2. Leistungsbereiche von Dienstleistungsunternehmen analysieren und interpretieren;
  3. die Vor- und Nachteile der kommunikationspolitischen Instrumente erklären;
  4. die Bedeutung verschiedener Veranstaltungsarten sowie deren Funktionen analysieren und bewerten;
  5. die Grundlagen eines professionellen Veranstaltungsmanagements erläutern;
  6. Projekte vorzugsweise mit Partnern aus der Wirtschaft planen.

Lehrstoff:

Dienstleistungsmarketing.

Kommunikationspolitik.

CRM.

Veranstaltungsmanagement.

Zeitmanagement.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. projektbezogen unterschiedliche Kommunikationsmittel erstellen;
  2. projektbezogene Maßnahmen ressourcengerecht planen und durchführen;
  3. für Projektaufgaben Checklisten entwickeln und einsetzen;
  4. im Rahmen von Projekten unterschiedliche betriebliche Rollen übernehmen und im Team kooperieren;
  5. zieladäquat Dokumentationen aufbereiten.

Lehrstoff:

Projektmanagementtools.

Projektorganisation.

Projektbezogene Unterlagen.

Projektdokumentation.

Kommunikationsstrukturen im Projekt.

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. in Abhängigkeit des Produktlebenszyklus ein Marketingkonzept entwickeln;
  2. die grundlegenden Unterschiede von Profit- und Non-Profit-Unternehmen und deren gesellschaftliche Bedeutung beschreiben;
  3. Leistungsumfang von Non-Profit-Organisationen analysieren und vergleichen;
  4. verschiedene Absatzmaßnahmen anhand von Fallstudien beschreiben und beurteilen;
  5. logistische Zusammenhänge anhand praktischer betrieblicher Abläufe analysieren und beurteilen;
  6. logistische Abläufe neu gestalten;
  7. Projekte vorzugsweise mit Partnern aus der Wirtschaft planen und durchführen.

Lehrstoff:

Produktlebenszyklus.

Marktbezogene Recherchen.

Marketingkonzeption, Marketingkonzept.

Non-Profit-Organisation.

Distribution.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. verschiedene Absatzmaßnahmen anhand von Fallstudien beschreiben und beurteilen;
  2. logistische Zusammenhänge anhand praktischer betrieblicher Abläufe analysieren und beurteilen;
  3. logistische Abläufe neu gestalten;
  4. Projekte vorzugsweise mit Partnern aus der Wirtschaft planen und durchführen.

Lehrstoff:

Distribution.

Kooperationsmanagement.

Konfliktmanagement.

6.6 OFFICEMANAGEMENT

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundbestandteile der Computerhardware und des Betriebssystems beschreiben;
  2. Hilfsquellen nutzen;
  3. Dateien lokal und online verwalten;
  4. freigegebene Netzwerkressourcen nutzen;
  5. Daten zügig über die Tastatur eingeben;
  6. Daten in einem vorgegeben Zeitrahmen erfassen und bearbeiten;
  7. Schriftstücke unter Berücksichtigung der ÖNORM erstellen, formatieren und korrigieren;
  8. Bilder in Dokumente einbinden und mit den vorhandenen Tools bearbeiten;
  9. Webseiten aufrufen sowie die Informationen filtern und nutzen;
  10. gezielt recherchieren sowie Inhalte drucken, herunterladen und speichern;
  11. Dateien komprimieren und hochladen;
  12. online kommunizieren;
  13. die Grundzüge des Urheberrechts erläutern;
  14. einfache Präsentationen erstellen.

Lehrstoff:

Hardware, Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk.

Textverarbeitung (Grundlagen der Textverarbeitung, Richtlinien und Normen, Schriftstücke, aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit).

Einfache Präsentationen.

Internet, Internetdienste und kollaborative Techniken.

Gesetzliche Bestimmungen (Grundzüge des Urheberrechts).

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. umfangreiche Schriftstücke erstellen;
  2. Präsentationen zielgruppengerecht erstellen und präsentieren;
  3. Standardsoftware aus dem Bereich Tabellenkalkulation zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen.

Lehrstoff:

Textverarbeitung (Vertiefung).

Fortgeschrittene Präsentationstechniken und -richtlinien.

Grundlagen der Tabellenkalkulation.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. umfangreiche Schriftstücke erstellen;
  2. soziale Netzwerke sowie Daten und Programme verantwortungsbewusst nutzen und die Gefahren des Internets abschätzen;
  3. mit Daten sicher umgehen;
  4. Datenbankstrukturen erklären;
  5. mit Datenbanken arbeiten;
  6. Online-Services des öffentlichen Bereiches mit Bürgerkartenfunktion nutzen.

Lehrstoff:

Grundlagen von Datenbankstrukturen.

Grundlagen der IT-Security (Schutz vor Schadsoftware und Datensicherung).

E‑Government.

Schularbeiten:

I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

7. UNTERNEHMENSMANAGEMENT

IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *)

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Zusammenhänge im Rahmen von Aufgabenstellungen erkennen und Querverbindungen herstellen;
  2. betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen sowie Möglichkeiten der Steuerung erkennen;
  3. kundenorientierte Produkt- und/oder Dienstleistungsangebote erstellen;
  4. geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen;
  5. die vorhandenen Ressourcen verantwortungsbewusst verwenden;
  6. realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten;
  7. Misserfolge als Lernchancen wahrnehmen und nutzen;
  8. Verantwortungsbereiche übernehmen sowie Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen;
  9. Anforderungen und Erwartungen von Kundinnen und Kunden erkennen sowie auf diese eingehen.

*)Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihre im Cluster Produktmanagement erworbenen Kompetenzen anwenden;
  2. ihre im Cluster Wirtschaft erworbenen Kompetenzen anwenden;
  3. betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren;
  4. betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen;
  5. die Fremdsprache/n situationsgerecht anwenden;
  6. situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren;
  7. Standardsoftware und branchenspezifische Software anwenden;
  8. unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen.

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. auf geänderte Situationen flexibel reagieren und Strategien entwickeln;
  2. strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten;
  3. im Team arbeiten sowie Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen;
  4. sorgfältig und verlässlich arbeiten;
  5. mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden;
  6. Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln;
  7. das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen;
  8. die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren;
  9. die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlechts oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ökologische, ökonomische und soziale Gesichtspunkte.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung sowie Abwicklung von regelmäßig anfallenden Geschäftsfällen.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch und Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *)

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Zusammenhänge im Rahmen von Aufgabenstellungen erkennen und Querverbindungen herstellen;
  2. betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen sowie Möglichkeiten der Steuerung erkennen;
  3. kundenorientierte Produkt- und/oder Dienstleistungsangebote erstellen;
  4. geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen;
  5. die vorhandenen Ressourcen verantwortungsbewusst verwenden;
  6. realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten;
  7. Misserfolge als Lernchancen wahrnehmen und nutzen;
  8. Verantwortungsbereiche übernehmen sowie Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen;
  9. Anforderungen und Erwartungen von Kundinnen und Kunden erkennen sowie auf diese eingehen.

*)Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihre im Cluster Produktmanagement erworbenen Kompetenzen anwenden;
  2. ihre im Cluster Wirtschaft erworbenen Kompetenzen anwenden;
  3. betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren;
  4. betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen;
  5. die Fremdsprache/n situationsgerecht anwenden;
  6. situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren;
  7. Standardsoftware und branchenspezifische Software anwenden;
  8. unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen.

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. auf geänderte Situationen flexibel reagieren und Strategien entwickeln;
  2. strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten;
  3. im Team arbeiten sowie Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen;
  4. sorgfältig und verlässlich arbeiten;
  5. mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden;
  6. Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln;
  7. das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen;
  8. die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren;
  9. die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlechts oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ökologische, ökonomische und soziale Gesichtspunkte.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung sowie Abwicklung von regelmäßig anfallenden Geschäftsfällen.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch und Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *)

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Zusammenhänge im Rahmen von Aufgabenstellungen erkennen und Querverbindungen herstellen;
  2. betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen sowie Möglichkeiten der Steuerung erkennen;
  3. kundenorientierte Produkt- und/oder Dienstleistungsangebote erstellen;
  4. geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen;
  5. die vorhandenen Ressourcen verantwortungsbewusst verwenden;
  6. realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten;
  7. Misserfolge als Lernchancen wahrnehmen und nutzen;
  8. Verantwortungsbereiche übernehmen sowie Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen;
  9. Anforderungen und Erwartungen von Kundinnen und Kunden erkennen sowie auf diese eingehen.

*)Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihre im Cluster Produktmanagement erworbenen Kompetenzen anwenden;
  2. ihre im Cluster Wirtschaft erworbenen Kompetenzen anwenden;
  3. betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren;
  4. betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen;
  5. die Fremdsprache/n situationsgerecht anwenden;
  6. situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren;
  7. Standardsoftware und branchenspezifische Software anwenden;
  8. unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen.

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. auf geänderte Situationen flexibel reagieren und Strategien entwickeln;
  2. strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten;
  3. im Team arbeiten sowie Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen;
  4. sorgfältig und verlässlich arbeiten;
  5. mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden;
  6. Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln;
  7. das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen;
  8. die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren;
  9. die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlechts oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ökologische, ökonomische und soziale Gesichtspunkte.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung sowie Abwicklung von regelmäßig anfallenden Geschäftsfällen.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch und Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *)

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Zusammenhänge im Rahmen von Aufgabenstellungen erkennen und Querverbindungen herstellen;
  2. betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen sowie Möglichkeiten der Steuerung erkennen;
  3. kundenorientierte Produkt- und/oder Dienstleistungsangebote erstellen;
  4. geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen;
  5. die vorhandenen Ressourcen verantwortungsbewusst verwenden;
  6. realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten;
  7. Misserfolge als Lernchancen wahrnehmen und nutzen;
  8. Verantwortungsbereiche übernehmen sowie Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen;
  9. Anforderungen und Erwartungen von Kundinnen und Kunden erkennen sowie auf diese eingehen.

*)Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihre im Cluster Produktmanagement erworbenen Kompetenzen anwenden;
  2. ihre im Cluster Wirtschaft erworbenen Kompetenzen anwenden;
  3. betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren;
  4. betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen;
  5. die Fremdsprache/n situationsgerecht anwenden;
  6. situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren;
  7. Standardsoftware und branchenspezifische Software anwenden;
  8. unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen.

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. auf geänderte Situationen flexibel reagieren und Strategien entwickeln;
  2. strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten;
  3. im Team arbeiten sowie Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen;
  4. sorgfältig und verlässlich arbeiten;
  5. mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden;
  6. Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln;
  7. das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen;
  8. die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren;
  9. die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlechts oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ökologische, ökonomische und soziale Gesichtspunkte.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung sowie Abwicklung von regelmäßig anfallenden Geschäftsfällen.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch und Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

8. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

B. VERBINDLICHE ÜBUNG

PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND KOMMUNIKATION

I. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen;
  2. unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen;
  3. verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren;
  4. Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden;
  5. unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben;
  6. konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen;
  7. Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen;
  8. Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen;
  9. Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen;
  10. Techniken des Lernens für sich anwenden;
  11. im Team arbeiten sowie Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen;
  12. Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen;
  13. die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements. Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung; soziale Rollen und Stereotypen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen;
  2. unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen;
  3. verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren;
  4. Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden;
  5. unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben;
  6. konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen;
  7. Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen;
  8. Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen;
  9. Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen;
  10. Techniken des Lernens für sich anwenden;
  11. im Team arbeiten sowie Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen;
  12. Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen;
  13. die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements. Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung; soziale Rollen und Stereotypen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen;
  2. unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen;
  3. verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren;
  4. Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden;
  5. unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben;
  6. konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen;
  7. Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen;
  8. Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen;
  9. Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen;
  10. Techniken des Lernens für sich anwenden;
  11. im Team arbeiten sowie Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen;
  12. Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen;
  13. die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements. Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung; soziale Rollen und Stereotypen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

C. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten, in einem facheinschlägigen Unternehmen jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
  2. die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen;
  3. einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten;
  4. Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen;
  5. sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren;
  6. aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Vor Eintritt in den V. Jahrgang im Ausmaß von 4 Wochen (Vollzeit) in einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden facheinschlägigen Tätigkeitsbereich.

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

E. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

F. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1

2. Religion

Wie Abschnitt V

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2021

Gesetzesnummer

20009369

Dokumentnummer

NOR40235050

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