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§ 5 AbgeltungsV Haushaltsverpackungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2016

Berechnungsmodell

§ 5.

Für die Berechnung der jeweils abzugeltenden Massen an Verpackungen, die gemeinsam mit gemischten Siedlungsabfällen erfasst werden, ist das Berechnungsmodell gemäß Anhang 2 heranzuziehen.

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2021

Gesetzesnummer

20009285

Dokumentnummer

NOR40174869

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