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§ 4 Frauenförderungsplan des Justizressorts für den Zeitraum bis 31. Dezember 2020
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12.9.2015 bis 08.09.2017 (BGBl. II Nr. 246/2017)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Verwendungsgruppe
Wirtschaftsbetrieb
Geschäftsstelle
Sektionsleiterin
Leiterin
Stellvertreterin
Abteilungsleiterin
Richterin
Vorsteherin
Gruppenleiterin
Mitarbeiterin
Sachbearbeiterin
Referatsleiterin
Revisorin
Rechtspflegerin
Bezirksanwältin
Kanzleileiterin
Rechnungsführerin
Gerichtsvollzieherin
Anstaltsleiterin
Justizwachkommandantin
Wachzimmerkommandantin
Traktkommandantin
Hauptsachbearbeiterin
Kommandantin