Rechtsnormen
Verordnungen
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 11 Schulobstverordnung 2015
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
22.8.2015 bis 03.09.2017 (BGBl. II Nr. 219/2017)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Aufzeichnungspflicht