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§ 5 ÄAO 2015

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2015

Verweise

§ 5

Soweit in den §§ 27 bis 38 auf die jeweils geltende Verordnung über die Ärzte-Ausbildung oder die Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 verwiesen wird, beziehen sich diese Verweise je nach Beginn der ärztlichen Ausbildung der Turnusärztin/des Turnusarztes auf die

  1. 1. Ärzte-Ausbildungsordnung in der Stammfassung des BGBl. Nr. 152/1994 oder in der Fassung des BGBl. II Nr. 228/1998 oder
  2. 2. auf die Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 in der Stammfassung des BGBl. II Nr. 286/2006 oder in der Fassung des BGBl. II Nr. 259/2011.

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