Weitere Senatsfälle
§ 3
Für die Mitwirkung in einem Senat der Übernahmekommission in anderen als in den in den §§ 1 und 2 angeführten Verfahren gebührt für die Teilnahme an Sitzungen
- a) dem Vorsitzenden des Senats ein Betrag von 200 Euro für jede angefangene halbe Stunde und
- b) den übrigen Senatsmitgliedern ein Betrag von je 100 Euro für jede angefangene halbe Stunde.
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