Häufigkeit der Aktualisierung des Sanierungsplans
§ 5
Für die Häufigkeit der Aktualisierung des Sanierungsplans gelten folgende Bestimmungen:
- 1. Die Unternehmen der Kategorie 1 haben den Sanierungsplan mindestens alle zwei Jahre zu aktualisieren und an die FMA zu übermitteln. Die FMA ist berechtigt, dem Institut eine einmal jährliche Aktualisierung aufzutragen;
- 2. Die Unternehmen der Kategorien 2, 3 und 4 haben den Sanierungsplan mindestens einmal jährlich zu aktualisieren und an die FMA zu übermitteln.
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