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§ 2 Verwendung von flüssigen Biobrennstoffen zur Minderung der Treibhausgasemissionen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.1.2015

§ 2

Zertifizierungen gemäß Art. 14 Abs. 3 in Verbindung mit Anhang IV der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG , ABl. Nr. L 140 vom 05.06.2009 S. 16, in der Fassung der Richtlinie 2013/18/EU , ABl. L 158 vom 10.06.2013 S. 230, die in einem anderen Mitgliedstaat vorgenommen wurden, sind in Österreich anerkannt.

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