5. Abschnitt
Luftraumklassifzierung Luftraumklassifizierung
§ 25.
Nach dem 6. Abschnitt des Anhanges der SERA werden Lufträume mit den aus Anhang A ersichtlichen räumlichen Grenzen festgelegt. Jener Teil des Luftraumes in Österreich, der mit keiner anderen Luftraumklasse im Anhang A festgelegt ist, wird mit der Luftraumklasse G klassifiziert.
Zuletzt aktualisiert am
17.01.2019
Gesetzesnummer
20008992
Dokumentnummer
NOR40211426
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)