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ARTIKEL 8 Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2014

ARTIKEL 8

Zusammenarbeit im Bereich Menschenrechte, Demokratie und verantwortliche Staatsführung

Die Vertragsparteien kommen überein, mit der Zusammenarbeit in diesem Bereich die Regierungen und die Vertreter der Zivilgesellschaft durch Maßnahmen in folgenden Bereichen aktiv zu unterstützen:

  1. a)Förderung und Schutz der Menschenrechte und Festigung der Demokratisierung, einschließlich der Verwaltung von Wahlverfahren;b)Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der effizienten und transparenten Regelung der öffentlichen Angelegenheiten, einschließlich der Bekämpfung der Korruption auf örtlicher, regionaler und nationaler Ebene;c)Stärkung der Unabhängigkeit und der Effizienz der Gerichte.

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